Hallo Ratlos,
bitte teilen Sie dem Grundsicherungsamt, dem Rentenversicherungsträger und dem Finanzamt mit, dass Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen.
Für den Rentenversicherungsträger ist neben einer Erwerbsminderungsrente grundsätzlich nur die Einhaltung der Hinzuverdiensthöhe von max. 6300 Euro im Kalenderjahr maßgeblich. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei unerheblich. Außerdem ist der zeitliche Unfang der Tätigkeit von täglich unter 3 Stunden bei einer vollen Erwerbsminderungsrente einzuhalten.
Welche Auswirkungen Ihre selbständige Tätigkeit bei den anderen Ämtern hat können Sie nur dort erfahren.