Hallo Hans,
soweit Sie keine weiteren anzurechnenden Einkünfte neben der Rente und dem angesprochenen Hinzuverdienst haben und deshalb bereits bisher keine Kürzung der Rente vorgenommen wurde, ergibt sich durch die Verminderung Ihres Nebenverdienstes auch keine Änderung in der Rentenhöhe. Insoweit wäre eine Mitteilung zur Änderung des Hinzuverdienstes zunächst entbehrlich.