In Umsetzung eines BSG-Urteils vom 23.11.2005 sind die sog. "Selbständigen mit einem Auftraggeber" nun den übrigen Selbständigen im Hinblick auf die Voraussetzung - keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen - gleichgestellt.
Versicherungspflicht als Selbständiger entsteht auch, wenn ein Minijobber mit Aufstockungsbeitrag beschäftigt wird.
Versicherungspflicht als Selbständiger tritt hingegen nicht ein, wenn zwei Altersrentner zu je 250,- € beschäftigt werden.