Guten Tag,
ich schließe mich der Antwort von "Suse Li"an. Sollte Ihr Gestaltungsrecht während eines Krankengeldbezuges, Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld Bezuges eingeschränkt sein, muss im Vorfeld Rücksprache mit den jeweiligen Sozialleistungsträgern gehalten werden. Sollten Sie nicht eingeschränkt sein oder aktuell keine Sozialleistungen beziehen, können Sie Kontakt mit der Rehabilitationseinrichtung aufnehmen und einen Aufnahmetermin verschieben. Sollte der Aufnahmetermin außerhalb des Bewilligungszeitraumes der gesetzlichen Rentenversicherung liegen, muss eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes beantragt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Das Experten-Team