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Experten-Antwort

Verschiebung Termin Reha

von Marie16.10.2015 | 10:05
1367 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, mir wurde eine ambulante Reha genehmigt. Nach einem Telefonat mit dem Rehazentrum erfuhr ich, dass ich die Reha Mitte November antreten könnte. Da ich zur Zeit nicht krank geschrieben bin, sagte man mir, ich soll mit meinem Arbeitgeber absprechen wann ich antreten könnte. Den Termin, bis wann ich antreten muss, wurde mir auch genannt. Da bis Ende November meine Kollegen in Urlaub sind, könnte ich erst ab erster Dezember Woche. Nun ist es so, dass es bei uns in der Arbeit im Dezember ziemlich stressig ist. Es hört sich jetzt hart an, aber ich würde gerne meine Reha während dieser Zeit antreten - ab der zweiten Dezember Woche (aus persönlichen Gründe wie Mobbing vom Arbeitgeber aus, der psychische Stress macht mich fertig und ich hab täglich sehr starke Schmerzen)... Könnte ich mit dem Rehazentrum einfach einen Termin ab Mitte Dezember ausmachen (und somit meinen Arbeitgeber umgehen) und den Termin dem Arbeitgeber anschließend mitteilen? Muss ich die Terminverschiebung beim Rehazentrum begründen? In dem Fall damit, dass mir der ganze Stress sehr zusetzt und ich deswegen meine Reha genau in dem Zeitraum machen möchte... Vielen herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung. VG Marie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marie,

grundsätzlich können Sie den Termin verschieben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schorscham 16.10.2015 | 14:23
Sie müssen sich gegenüber der Reha-Klinik nicht rechtfertigen. Der Hinweis, dass Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber absprechen sollten, ist nur eine Empfehlung, damit der Arbeitgeber nicht überrumpelt wird. Allerdings ist nicht auzuschließen, dass Ihr Arbeitgeber sauer reagiert, wenn Sie den Reha-Beginn nicht mit ihm absprechen.
Achillam 16.10.2015 | 14:25
Wann Sie die Reha antreten ist grds. Ihre Entscheidung und kann vom Arbeitgeber nicht beeinflusst werden.
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