Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

verschiedene Rentenarten - gibt es eine Hierarchie, welche zugrunde gelegt wird?

von Binma17.02.2013 | 20:10
3376 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebe/r Rentenberater/in, ich möchte meine Altersrente vorbeziehen. Ich habe laut Rentenauskunft die Voraussetzungen für gleich drei Rentenarten erfüllt: - Altersrente für Frauen - Altersrente für langjährige Versicherte - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit [Für die Rentenhöhe spielt es wohl keine Rolle, welche dieser Rentenarten gewählt wird. Doch würde ich gern das Stigma 'Rente wegen Arbeitslosigkeit' nicht auch noch in die Akten des Rentenalters mitnehmen - zumal mensch nicht weiß, was die Zukunft noch so an Gesetzen usw. bringt. Ausserdem werde ich auch noch einen winzigen Anspruch auf eine AHV-Rente habe. Etc. Das alles soll hier im Moment aber nicht Thema sein ;-) ] Kann ich also frei wählen, welche der drei Rentenarten die DRV meiner Rente zugrunde legen soll? Oder muss die DRV das nach feststehenden Richtlinien/Gesetzen ihrerseits festlsetzen? Wenn letzteres der Fall sein sollte, bitte ich um einen Tip, wo ich diese Richtlinie /Gesetze/Rechtssprechung zur Hierarchie der Rentenarten nachlesen könnte Vielen Dank für Ihre Mühe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bestehen für denselben Zeitraum Ansprüche auf mehrere Renten aus eigener Versicherung, wird nur die höchste Rente geleistet. Bei gleich hohen Renten gilt die im § 89 Absatz 1 SGB VI (Sozialgesetzbuch) genannte Rangfolge. Diese Rangfolge ist gesetzlich verbindlich vorgeschrieben und der Rentenversicherungsträger muss sich daran halten.

Der Rentenversicherungsträger wird daher bei der Antragstellung von Amts wegen prüfen, welche Rentenart die Günstigste ist. Ergibt sich keine "höchste Rente" gilt die Rentenart der vorgegebenen Rangfolge.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

8 Antworten

Inconspectaam 17.02.2013 | 20:40
Hallo, es gibt eine Hierarchie in § 89 I SGB VI. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__89.html Ich weiss allerdings nicht wie das ist, wenn Sie z.B. Rente für Frauen beantragen, ob die Rentenversicherung dann trotzdem nochmal alles von Amts wegen prüft und doch Rente für langjährig Versicherte bewilligt. LG
Binmaam 17.02.2013 | 22:49
Vielen Dank - prima, nun diesen Paragraphen zu kennen! Wobei die Abzüge von 0,3% pro Monat bei Vorbezug bei der 'Rente für Frauen' wie auch bei der 'Rente wegen Arbeitslosigkeit' leicht günstiger (geringer) ausfallen als bei der Rente für langjährige Versicherte - nicht wahr? (Grund: nur bei der Rente für langjährige Versicherte erfolgt eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze.)
Binmaam 18.02.2013 | 19:40
Dankeschön auf für Ihre klare Antwort!
...am 19.02.2013 | 06:58
Aber, wenn eine Versicherte nur die Altersrente für Frauen beantragt (vorausgesetzt, eine Schwerbehinderung liegt nicht vor), dann wird bei Erfüllen der Voraussetzungen auch diese Rente bewilligt. Der Antrag (Wunsch) der Versicherten steht vor der Rangfolge!
Binmaam 19.02.2013 | 21:14
Hallo ... (ich nenne Sie nun Pünktchen-Pünktchen ;-) ) Ihre Aussage: "Der Antrag (Wunsch) der Versicherten steht vor der Rangfolge! " widerspricht nun aber voll der zuvor von Experten gemachten Aussage: " Diese Rangfolge ist gesetzlich verbindlich vorgeschrieben und der Rentenversicherungsträger _muss_ sich daran halten." @ Liebe Pünktchen-Pünktchen: Bitte geben Sie mir irgendeinen Beleg für Ihre Auffassung! (Urteil, nachlesbarer Präzedenzfall o. ä.) Das wäre mir _sehr_ wichtig, wie Ihnen meine Ausgangsfrage zeigt!
=//=am 20.02.2013 | 10:09
§ 89 SGB VI betrifft die Rangfolge bei GLEICH HOHEN Renten! Je nach Rentenbeginn und dem damit verbundenen Abschlag sind die Altersrenten oftmals nicht gleich hoch. Im Rentenbeginnrechner der DRV können Sie online Ihr Geburtsdatum eingeben und die verschiedenen Rentenbeginne der Altersrenten abfragen (bzw. steht der Rentenbeginn der jeweiligen AR in der Rentenauskunft). Daraus können Sie ersehen, wieviel Abschlag Sie beim frühesten Rentenbeginn haben und ab wann Sie bei den jeweiligen Altersrenten abschlagsfrei in Rente gehen können. Wird z.B. bei 2 Altersrenten der gleiche Abschlag beim gleichen Rentenbeginn aufgezeigt, würde § 89 in Kraft treten und die in der Rangfolge höchste Rente gezahlt. Die Altersrente für Frauen hat in der Regel den höchsten Abschlag, die AR für Schwerbehinderte den niedrigsten, gefolgt von der AR wegen Arbeitslosigkeit. Im Übrigen ist es doch völlig egal, wie die Altersrente heißt. Es ist nichts Verwerfliches, wenn Sie die AR wegen Arbeitslosigkeit beziehen.
Binmaam 21.02.2013 | 00:56
Besten Dank , =//= ! Nun ist alles zu meiner Zufriedenheit geklärt: ich werde die von mir gewünschte Rentenart für Frauen erhalten. Noch zwei 'Nebenbei-s' : - Sicherlich stimmt für Sie und für mich, dass es nichts verwerfliches hat, eine AR wegen Arbeitslosigkeit zu erhalten. Doch bereits bei Leuten aus der Schweiz, die den Rentenbescheid ggf. ebenfalls mal zu Gesicht bekommen, wäre ich mir da keinenfalls so sicher, dass sie unsere Einschätzung teilen. Noch viel weniger wage ich eine Prognose darüber, was die Zukunft uns noch so alles an Diskrimnierungen bescheeren mag - "Hartz IV" möge dazu als Stichwort genügen... - 2. 'Nebenbei' : Weshalb gibt es, so Ihre Darstellung,in der AR für Frauen "in der Regel einen höheren Abschlag "[betr. Vorbezug,nehme ich doch an?] als bei der AR wegen Arbeitslosigkeit? Es wird doch bei beiden Rentenarten jeweils 0,3% pro Monat Vorbezug abgezogen. Na ja,einfach wenn Sie noch Zeit haben zu antworten. Ansonsten nochmals: Vielen Dank für Ihre Antworten!
=//=am 21.02.2013 | 10:37
Die Altersgrenze für die Altersrente für Frauen liegt bei 65 Jahren. Diese Altersrente können Sie aber auch vorzeitig mit einem Abschlag von 18 Prozent (5 Jahre x 0,3 = 18 %) ab dem 60. Geburtstag in Anspruch nehmen. Die Mindestaltersgrenze für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit stieg ab 2006 für Versicherte, die von Januar 1946 bis November 1948 geboren wurden, in Monatsschritten auf 63 Jahre. Für Versicherte, die ab Dezember 1948 geboren wurden, liegt die Mindestaltersgrenze bei nunmehr 63 Jahren. Bei Geburtsjahrgängen von Januar 1949 - Dez. 1951 ist eine Inanspruchnahme der AR wegen ALO ab dem 63. Lebensjahr mit 7,2 % Abschlag möglich. Liegt Vertrauensschutz vor (am 01.01.2004 arbeitslos oder vor dem 01.01.2004 Altersteilzeit vereinbart), kann diese Altersrente auch mit 60 - allerdings auch mit Abschlag 18 % - beansprucht werden. Wenn Sie also mit 60 in Rente gehen wollen, bleibt Ihnen eigentlich auch nur die Frauenaltersrente, wenn Sie keinen Vertrauensschutz haben. Dies können Sie auch Ihrer Rentenauskunft für die jeweiligen Altersrenten entnehmen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026