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Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt abgelehnt

von Eli02.02.2010 | 20:55
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30 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, mein Antrag auf Erhöhung des GdB ist abgelehnt worden und ich habe Widerspruch eingelegt. Ich will meinen Orthopäden bitten ein Attest auszustellen. Ich leide seit mehr als 10 Jahren unter Schmerzen im Mittelfuß Diagnosen bisher Arthrose+Metatarsalgie. Ich kann ohne Schmerzen nicht laufen. Alle Therapien bis heute erfolglos. Seit 1986 habe ich einen 40%igen GdB wegen Bewegungseinschränk der re Hüfte (Einzel-GdB 40), Bluthochdruck (Einzel-GdB 10) und Bronchitis (Einzel GdB 10) Mein Orthopäde hatte lediglich einen Auszug aus meiner Patientenkartei an das V-Amt gesandt ;-(. Kann mir jemand sagen, ob ich mit dem entsprechenden Attest wohl Aussichten auf die 50 % GdB habe? Hoffe jemand aus diesem Forum kennt sich aus oder kann mir ein anderes nennen. Vielen Dank Eli

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Frage mit welchen Leiden man wie viel % MdE/GdB erhält müssen Sie bei Ihrem zust. Versorgungsamt stellen!

29 Antworten

Schadeam 02.02.2010 | 23:40
suchen Sie unter www.glaskugel.de oder im Hellseherforum! Nein im Ernst - wer hier im Rentenforum soll denn beurteilen können, ob Sie schwerbehindert sind oder nicht? Es gibt schon sehr nauve Fragestellungen. Warten Sie ab wie entschieden wird?
Hier werden Sie nicht geholfen!am 03.02.2010 | 01:53
Leider sind Sie hier im Forum an völlig falscher Stelle. Wenden Sie sich ggf. an den VdK, SovD oder (Achtung, Gebühren!) an einen Fachanwalt für Sozialrecht.
50 %am 03.02.2010 | 07:21
Es ist wohl bekannt,daß die Erhöhung auf 50 % der Schwerbehinderung Auswirkung auf die Rente hat.Nämlich auf die Möglichkeit wann kann man den Antrag stellen (vom Alter her gesehen).Gibt es Kürzungen der Rente?In welcher Höhe usw.Daher tun sich unsere Landratsämter sehr schwer diese letzten 10 % zu bewilligen.
Hmmmam 03.02.2010 | 08:08
Mit Ihrer Aussage "Daher tun sich unsere Landratsämter sehr schwer diese letzten 10 % zu bewilligen" haben sie zu 100 % Recht, für die EInstufung eines Schwerbehinderten sind diese ja auch gar nicht zuständig. Ich behaupte ganz mutig, dass die (ehemaligen) Versorgungsämter bestimmt eher "diese letzten 10 % bewilligen" ;-)
50 %am 03.02.2010 | 08:17
seit Jahren übernehmen das die Landratsämter bezw.sind die Versorgungsämter dort untergebracht.Es gibt so gesehen keine Versorgungsämter mehr.Im übrigen ist es mir egal wer was ablehnt.Abgelehnt ist abglehnt.
Hmmmam 03.02.2010 | 08:26
Es gibt keine Versorgungsämter mehr ???? http://www.versorgungsaemter.de/Versorgungsaemter_index.htm
50 %am 03.02.2010 | 08:33
Bitte stellen Sie beim VERSORGUNGSAMT einen Antrag auf eine Sehhilfe.
Hmmmam 03.02.2010 | 08:42
Was sind sie denn so gereizt ? (Kosten für Sehhilfen werden übrigens nicht von den "Versorgungsämtern" übernommen --> wieder was gelernt...)
Suseam 03.02.2010 | 08:50
Auch gegen die Bescheide der Versorgungsämter kann man Widerspruch einlegen. Die Versorgungsämter fordern übrigens von den angegebenen Ärzten Berichte an.
50%am 03.02.2010 | 08:53
OK! Sie haben gewonnen.Gegen Doitsche ......... ist kein Kraut gewachsen.
Stroham 03.02.2010 | 08:55
Suse liebe Suse was raschelt im Stroh?Wer wollte das wissen Suse?
99%am 03.02.2010 | 08:58
..und sobald der superschlaue Mensch merkt das er Unrecht hat,oder der Gegenüber intellektuell überlegen....kommen solche Floskeln. Weiter so,Aussendarstellung perfekt :-))) Besser geht kaum!!Also meinte dü....
Hmmmam 03.02.2010 | 09:05
Können sie nicht "diskutieren" ohne persönlich zu werden ? Charakterschwäche nennt man sowas...
50%am 03.02.2010 | 09:04
Auch Sie haben gewonnen.Teilen Sie sich Ihren Gewinn mit Hmm.Es geht dachte ich darum,warum sich die "Ämter" so schwer tun die letzten 10 % zu 50 % Schwerbehindrung zu erteilen.Liegt es denn nicht möglicherweise daran,daß eben 50 % sich auswirken und bis 40 % halt nicht?
50%am 03.02.2010 | 09:58
Null Problem!
1 .Beitragam 03.02.2010 | 09:08
Wenn nicht völlig am Thema vorbei geschrieben würde, wäre klar, daß es darum geht, was man tun kann, wenn der GdB von 50 nicht bewilligt wird. @ Eli, vielleicht bekommen Sie in einem Forum speziell für Ihre Erkrankung noch Tipps.
Hmmmam 03.02.2010 | 09:42
Lassen sie uns das Kriegsbeil begraben... Mein Hinweis war ja nicht böse gemeint (deshalb auch der ;-).
50%am 03.02.2010 | 09:08
Wie schwach müssen da unsere Politiker sein?Ok!Dann heulen Sie halt.
rudiam 03.02.2010 | 12:02
Eli, nur Beweise zählen, Aussagekräftige Gutachten, Arztberichte, die nicht älter als 6 Monate sein sollten. Und der Hinweis einer Mitgliedschaft beim VDK war schon richtig. Ich war auf GdB 30, habe einen Gleichstellungsantrag gestellt auf 50. Nur ab 50 aufwärts bringt's was bei Berufstätigkeit (5 Tg. Mehrurlaub Jahr und 540,00 netto vom Finanzamt im Jahr bar auf die Hand). Gruss rudi
Ludiam 03.02.2010 | 12:33
Also lieber Rudi meines Wissens nach hat der Gleichstellungsantrag (bei der Argentur f.Arb) nichts mit den original 50 % Schwerbehinderung zutun.Ich glaube lediglich der Kündigungsschutz ist straffer für einen Gleichgestellten.Mehr Urlaub (sind das nicht 3 Tage im Jahr?) und Bargeld vom Finanazamt halte ich für ein schlechtes Gerücht.Durch die Gleichstellung erhält man keinen Schwerbehindertenausweis wie ein Schwerbehinderter mit "echten" 50%.Ich denke Sie haben da was falsch verstanden.Wenn die Gleich- stellung die gleichen Vorteile bringen würden dann stimmt da was nicht.
bexleyam 03.02.2010 | 12:44
Hallo, bzgl. der Frage ob Sie einen Asspruch auf 50 % haben - bei Bewegungseinschränkung der Hüfte kann nur der Arzt des ZBFS ( Zentrum Bayern Familie und Soziales - die sind nämlich zustänig .-) ) sagen. Die Bewertung erfolgt nach der sog. Versorgungsmedizinischen Verordnung, wo einzelnen Erkankungen einzelne GdB´s zuerkannt werden : Bewegungeinschränkung Hüfte geht danach von 10- 100 %, abhängig vom Grad der Einschränung und einseitig od beidseitig. Die genannten anderen Erkrnakungen führen zu keiner Erhöhung ( da 10% zu niedrig ist). In welchem Ausmaß bei ihnen die Bewegungseinschränkung vorliegt wird nun im Widerspruchsverfahren festgestellt- am besten ein Gutachten durch das ZBFS beantragen. Gleichstellung betrifft NUR Kündigungsschutz und hat mit Rente, Mehrurlaub und Steuer gar nicht´s zu tun. Mfg
Hmmmam 03.02.2010 | 13:03
Ich wohne in Hamburg, könnten sie mir bitte die Adresse des für mich zuständigen "Zentrum Bayern Familie und Soziales" geben ? ;o)
Tschackaam 03.02.2010 | 14:20
Hallo mmmmhh, hier bitte schön: "Zentrum Hamburg Familie und Soziales" :-))) Grüßle Tschacka
Hmmmam 03.02.2010 | 15:03
Mmmmmmhhhh, nicht ganz... Google unser, was sagst Du zu dieser Frage ? "User User, Ich sehe ganz eindeutig ein großes B, es wird immer deutlicher, ja ein großes B. B wie Behörde für Soziales und Familie in Hamburg" ;-)
Eliam 03.02.2010 | 20:12
Hallo und vielen Dank an alle, die mir trotzdem ernsthaft geantwortet haben.... Ich hatte ja darum gebeten, mir vielleicht ein anderes Forum zu nennen... Mir fielen diese Seiten hier nur gestern Abend spontan ein,weil mir in der Rentenangelegenheit meines Mannes vor ein paar Jahren sehr nett geantwortet und geholfen wurde. Vielleicht hat hier der eine oder andere vergessen, was hier unten über die Umgangsformen steht ;-( Eli
Gertam 04.02.2010 | 07:39
Das Ihnen bei der Rentenangelegenheit Ihres Mannes hier so nett geholfen wurde,liegt vielleicht daran das es sich um eine RENTENANGELEGENHEIT handelte.Ist nur so ne Vermutung. Ihre Frage hatte nun nicht wirklich etwas mit dem Sinn dieses Forums zu tun.Bevor man die Umgangsformen anderer kritisiert sollte man sich vielleicht auch mal an die eigene Nase fassen.Vielleicht....
Schwerbehinderteram 04.02.2010 | 09:03
Im Widerspruchsverfahren ist grundsätzlich einmal alles möglich. Die Karten werden neue gemischt. ABER, ohne neue ärztliche Unterlagen die bisher im Verfahren unbekannt sind und ihr Anliegen positiv unterstützen, werden Sie keine Chance haben, das man ihrem Widerspruch abhilft ! Wonach - wenn nicht nach neuen Unterlagen - sollte das Versorgungsamt ihrem Widerspruch abhelfen und damit anders entscheiden ? Ob dazu nur ein einfaches Attest ihres behandelnden Orthopäden ausreicht, möchte ich bezweifeln. Diese Atteste sind meistens nicht sehr aussagekräftig bezüglich der Fragestellung einer Schwerbehinderung und auf die Diagnose/Erkrankung an sich kommt es nun mal nicht an, sondern nur und auschließlich auf deren Auswirkungen auf eine eingeschränkte Lebensführung. Außerdem werden Atteste des eigenen Arztes aufgrund einer eventuellen gewissen Befangenheit nicht sehr hoch bewertet... Denkbar ( wie in meinen Fall ) wäre auch eine seperate Begutachtung , welche das Versorgungsamt anordet und bei einem Facharzt für Orthopädie durchführen lässt. Begutachtungen sind zwar - normalerweise - im Schwerbehindertenverfahren relativ selten ( im Gegensatz zu EM-Rentenverfahren ! ) , aber auch durchaus möglich. Sollte dieser Gutachter Sie dann für Schwerbehindert einzustufen, werden Sie den GdB von 50% auch bekommen. Insofern sollten SIE im Widerspruchsverfahren eventuell auch auf eine Begutachtung drängen bzw. diese verlangen !
rudiam 04.02.2010 | 14:59
"7. Anerkennung im Sinne der Entstehung und Anerkennung im Sinne der Verschlimmerung a) Die Anerkennung einer Gesundheitsstörung im Sinne der Entstehung setzt voraus, dass zur Zeit der Einwirkung des schädigenden Vorganges noch kein dieser Gesundheitsstörung zugehöriges pathologisches physisches oder psychisches Geschehen vorhanden war. Dies gilt auch, wenn auf eine Disposition zu der Gesundheitsstörung geschlossen werden kann. Sofern zur Zeit der Einwirkung des schädigenden Vorganges bereits ein einer Gesundheitsstörung zugehöriges pathologisches physisches oder psychisches Geschehen, wenn auch noch nicht bemerkt, vorhanden war, kommt nur eine Anerkennung im Sinne der Verschlimmerung in Frage, falls die äußere Einwirkung entweder den Zeitpunkt vorverlegt hat, an dem das Leiden sonst in Erscheinung getreten wäre, oder das Leiden in schwererer Form aufgetreten ist, als es sonst zu erwarten gewesen wäre. Von diesem Begriff der Verschlimmerung ist der Begriff der Verschlimmerung im Sinne einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse zu unterscheiden. b) Bei weiterer Verschlechterung sowohl im Sinne der Entstehung als auch im Sinne der Verschlimmerung anerkannter Gesundheitsstörungen ist jeweils zu prüfen, ob die Leidenszunahme noch auf eine Schädigung ursächlich zurückzuführen ist. c) Bei der ärztlichen Begutachtung muss abgewogen werden, ob nur die eigengesetzliche Entwicklung eines Leidens vorliegt oder ob dienstliche oder außerdienstliche Einwirkungen als wesentliche Bedingung einen Einfluss auf die Stärke der Krankheitserscheinungen und auf die Schnelligkeit des Fortschreitens hatten. 8. Arten der Verschlimmerung Medizinisch gesehen unterscheidet man verschiedene Arten der Verschlimmerung. Ein schädigender Vorgang kann nur vorübergehend zu einer Zunahme des Krankheitswertes und damit zu keiner oder nicht zu einem bleibenden schädigungsbedingten GdS führen; er kann anhaltend, aber abgrenzbar den weiteren Krankheitsverlauf beeinflussen und damit zu einem gleichbleibenden schädigungsbedingten GdS führen; er kann aber auch den weiteren Krankheitsverlauf richtungsgebend bestimmen und damit Anlass zu einem ansteigenden schädigungsbedingten GdS sein. Häufig wird erst nach längerer Beobachtung des Verlaufs zu beurteilen sein, wie weit der Einfluss des schädigenden Vorgangs reicht. Das Ausmaß der Verschlimmerung ist für die Festsetzung des GdS von wesentlicher Bedeutung. Hierbei müssen in jedem Fall die durch die Gesundheitsstörung bewirkte Gesamt-GdS sowie der GdS für den Verschlimmerungsanteil durch Schädigungsfolgen und das Ausmaß des Vorschadens angegeben werden. Unabhängig von der medizinischen Beurteilung der Art der Verschlimmerung muss bei jeder weiteren Zunahme des Krankheitswertes der ursächliche Zusammenhang dieser Weiterentwicklung neu beurteilt werden." Gruss vom rudi rüssel
rudiam 04.02.2010 | 15:07
Ludi, bei Berufstätigen sind das volle 5 Tg. Mehrurlaub im Jahr, und z.B. bei GdB 50 ein steuerfreier Jahresbetrag von 570,00. Und ich bin "gleichgestellt", also von 30 auf 50 und habe einen Schwerbehindertenausweis von 50. Das mit dem Kündigungsschutz soll auch angeblich etwas strenger sein, aber das Integrationsamt hat bisher den meisten Kündigungen zugestimmt nach meiner Erfahrung. Gruss rudi
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