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Experten-Antwort

Verschlimmerungsantrag nötig bei Schwerbehinderung

von Adson18.08.2018 | 11:16
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Guten Tag, mir wurde 2005 die Schwerbehinderung zuerkannt, ein hoher GdB und unbefristet. Seither sind einige Erkrankungen, wie z.B. ein massives Wirbelsäulenproblem, hinzugetreten. Das erfordert jetzt die Antragstellung für die EU-Rente. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es nicht nötig ist, den Verschlimmerungsantrag zu stellen, da ich ohnehin schon sehr hoch eingestuft bin. Ist es mit Blick auf die EU-Rentenbeantragung nun doch erforderlich? Danke.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beim zuständigen Rentenversicherungsträger können Sie jederzeit und unabhängig von Ihrem Grad der Behinderung einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Diese Tatsache wird beim Rentenversicherungsträger überprüft anhand von ärztlichen Unterlagen.

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6 Antworten

Schorscham 18.08.2018 | 11:32
Es ist zwar nicht erforderlich aber auf jeden Fall sinnvoll, da dem EM-Rentenantrag möglichst aktuelle und vor allem vollständige Befundbericht und Gutachten beigefügt werden sollten. Ein aktueller Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes bezüglich Ihrer Schwerbehinderung gehört dazu. MfG
Fortitude oneam 18.08.2018 | 11:36
Hallo Adson, sie können jederzeit und unabhängig von Ihrer Schwerbehinderung (GdB), einen EMR Antrag stellen. Der Grad der Behinderung hat auf die Rente wegen Erwerbsminderung keinen Einfluss. Die meisten behaupten ja, man könne auch mit GdB 100 und MZ noch arbeiten. Ich bin da anderer Meinung. Alles Gute und viel Glück. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
KSCam 18.08.2018 | 11:39
Nötig ist es nicht, schaden kann es aber auch nicht. Vorteile bringen höhere "Prozente" bestenfalls bei der Steuer in Form etwaiger höherer Freibeträge. Alle anderen Vorteile des SB Ausweises haben Sie bereits heute. Letztlich ist für den Rentenantrag nur notwendig sämtliche relevanten Einschränkungen zu benennen. Ob 50, 60 oder 100% schwerbehindert oder gar nicht, ist hierbei egal
Klugpuperam 18.08.2018 | 11:40
Die Rente wegen Erwerbsminderung stellt auf Ihre Fähigkeit ab, einer Beschäftigung mit einer bestimmten täglichen Arbeitszeit nachgehen zu können. Das hat grundsätzlich nichts mit dem GdB zu tun. Auch mit GdB 100 könnte man auf fem entsprechenden Arbeitsplatz in Vollzeit arbeiten. Andererseits gibt es Bezieher einer Rente wegen vollen Erwerbsminderung, die nicht einmal einen GdB von 20 anerkannt bekommen. Bei der Prüfung des Antrages auf Rente werden vorliegende Gutachten, z. B. des Versorgungsamtes, hinzugezogen. Wenn dort ein aktuelles Gutachten vorliegt, hilft es schon, um zu einer Entscheidung zu kommen. Davon ab, der noch höhere GdB ist in Sachen zusätzlicher Steuerfreibetrag auch nicht schädlich.
Grokoam 18.08.2018 | 11:53
Zitat von Fortitude one anzeigenausblenden
Guten Tag, mir wurde 2005 die Schwerbehinderung zuerkannt, ein hoher GdB und unbefristet. Seither sind einige Erkrankungen, wie z.B. ein massives Wirbelsäulenproblem, hinzugetreten. Das erfordert jetzt die Antragstellung für die EU-Rente. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es nicht nötig ist, den Verschlimmerungsantrag zu stellen, da ich ohnehin schon sehr hoch eingestuft bin. Ist es mit Blick auf die EU-Rentenbeantragung nun doch erforderlich? Danke.
Hallo Adson, sie können jederzeit und unabhängig von Ihrer Schwerbehinderung (GdB), einen EMR Antrag stellen. Der Grad der Behinderung hat auf die Rente wegen Erwerbsminderung keinen Einfluss. Die meisten behaupten ja, man könne auch mit GdB 100 und MZ noch arbeiten. Ich bin da anderer Meinung. Alles Gute und viel Glück. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Ein Kollege von mir sitzt im Rollstuhl ( 100 Grad Behinderung ) der Mann arbeitet gerne! Ihre Meinung ist Diskriminierend solchen Menschen gegenüber.
Schorscham 18.08.2018 | 11:46
Zitat von Fortitude one anzeigenausblenden
Die amtlichen Feststellungen von gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen aber sehr wohl. Warum sollte ein vollständig erblindeter Mensch nicht (Vollzeit) in einer Telefonzentrale arbeiten können? Solche Leute sind oft sogar sehr stolz darauf, ihren Lebensunterhalt mit Arbeit zu verdienen, anstatt von Sozialhilfe zu leben. MfG
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