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Verschollen im Ausland

von Senya31.05.2007 | 13:18
1687 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, mein Vater ist Rentner und letztes Jahr in die Phillipinen abgehauen, nach dem die Ehe meiner Eltern gescheitert (nicht geschieden) ist. Nun haben wir seit ca 6 Monaten nichts mehr von ihm gehört. Wir wissen also nicht ob es ihm gut geht oder nicht. Ich hab halt so meine Bedenken, da mein Vater doch gerne auf Menschen hereinfällt, dass er in Schwierigkeiten steckt und jetzt irgend jemand, in den Philippinen, seine Rente kassiert. Ich möchte halt nicht das er oder später meine Mutter Nachteile oder Probleme bekommen mit der Rente. Meine Mutter soll später ihren Anteil an seiner Rente erhalten, sie hat genug Jahre (33 Jahre) und Geld für ihn geopfert und tut es immer noch da sie das Haus abbezahlt, dass ihr eine Witwenrente zustehen würde. Offiziell ist er noch in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sein Visum, dass er für die Phillippinen hatte, ist laut unserer letzten Info seit mitte Dezember abgelaufen. Ob er es verlängert hat entzieht sich unserer Kenntnis. Was mich halt nun interessiert, welche Möglichkeiten haben wir um festzustellen das er wirklich selbst der Empfänger der Rente ist? Welche Auswirkungen hätte es, würden wir ihn bei der Gemeinde abmelden? Welche Auswirkungen hätte es, würde ich ihn als vermisst melden? Mit freundlichen Grüßen und schonmal einem Dank im Voraus

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 31.05.2007 | 15:13

Den Äußerungen von DN ist zuzustimmen. Ergänzend sei noch angemerkt, dass ein Anspruch auf Witwenrente in jedem Fall bestehen wird, sofern die Ehe noch rechtskräftig im Zeitpunkt des Todes des Versicherten besteht, unabhängig von dessen letztem Aufenthaltsort.

Unabhängig von der Abmeldung beim Meldeamt sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen unverzüglich direkt mit dem für die Rentenzahlung zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

1 Antworten

DNam 31.05.2007 | 14:41
Hallo! Melden Sie Ihren Vater beim zuständigen Meldeamt der Stadtverwaltung als unbekannt verzogen ab. Lassen Sie sich hierüber eine Bescheinigung ausstellen und reichen Sie diese bei der Rentenversicherung mit der bitte um Einstellung der Rente ein. Wenn ihr Vater noch lebt bzw. bislang über das Geld verfügt hat, wird dieser sich auf kurz oder lang melden. Ist Ihr Vater allerdings verstorben, so kann kann Ihr Vater als Tod erklärt werden. Dies setzt aber voraus, dass nach §49 SGB VI Ihre Mutter seit über einem Jahr nichts von Ihrem Vater gehört hat und Umstände vorliegen, die den Tod des Vaters wahrscheinlich machen. Stellt die Rentenversicherung ggfls. unter Vorlage einer eidestattlichen Versicherung Ihrer Mutter den Tod des Vaters fest, kann ein Anspruch auf Witwenrente bestehen.
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