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Experten-Antwort

versicherte Zeiten

von Lisa19.08.2016 | 19:41
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, derzeit bin ich krank und ausgesteuert. Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft. Meine Mutter ist seit Juli pflegebedürftig mit einem festgestellten Pflegeumfang von 12,4 Std/Wo. Da ich die Pflege übernehme lautet meine Frage nun, ob ich in dieser Zeit rentenrechtlich versichert bin oder ob ich mich selbst versichern muss bzw kann. Ein Rentenberater stelle fest, dass ich keinen Monat Lücke in den rentenrechtlichen Zeiten haben darf um meinen Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Das war allerdings schon vor der nun festgestellten Pflegestufe I meiner Mutter. Danke für die Informationen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Versicherungspflicht wegen Pflegeleistungen setzt derzeit in der Tat eine Pflege von 14 Stunden pro Woche voraus. Aber ab 2017 ändern sich die Voraussetzungen, so dass sie diese vielleicht dann erfüllen. Freiwillige Beiträge können nur unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungsschutz aufrecht erhalten. Sie sollten sich auf jeden Fall in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung über Ihre Situation aufklären lassen.

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5 Antworten

Lisaam 20.08.2016 | 11:10
Vielen Dank für die Nachricht KSC, allerdings zahlt die Pflegekasse meines Wissens doch nur, wenn der Pflegeaufwand über 14 Stunden beträgt. Mit 12,4 Std erfülle ich die Voraussetzungen für Pflichtbeiträge seitens der Pflegekasse nicht. Das würde aber bedeuten, dass ich dann nicht mehr versichert bin und evtl bestehende Ansprüche verliere. Oder kann ich mich in der Pflegezeit selbst versichern und meine Ansprüche wahren?
KSCam 20.08.2016 | 09:53
Wenden Sie sich an die Pflegekasse Ihrer Mutter damit die Kasse für Sie Beiträge für die Pflege zahlt - dann sind das ganz normal zählende Pflichtbeiträge. Für die momentan beantragte EM Rente dürfte das allerdings bedeutungslos sein. Denn wenn Sie erwerbsgemindert sind, ist der Leistungsfall bereits eingetreten und Beiträge die zeitlich danach liegen zählen erst für eine spätere Rente, z.B. die Altersrente. Falls die Rente jedoch nicht bewilligt wird, sind Sie durch die Pflege wie eine Arbeitnehmerin abgesichert, wenn die Kasse Beiträge für die Pflege zahlt.
Nahlaam 20.08.2016 | 17:19
Bestehende Anwartschaften z.B. auf eine Rente wegen Erwerbsminderung können schon durch geringe freiwillige Beitragszahlungen bei der Rentenversicherung abgesichert werden. Der Mindestbeitrag für solche freiwillige Beitragszahlungen liegt derzeit bei ca. 84 € monatlich. Ihre Mutter kann gegen die vorgenommene Festlegung des Pflegeumfangs aber auch Widerspruch einlegen und eine Überprüfung verlangen, so dass sie vielleicht doch noch auf einen Pflegeumfang von mindestens 14 Stunden kommt.
Lisaam 25.08.2016 | 17:53
Vielen Dank für die Antworten. Vom VDK erhielt ich die Auskunft, dass ich mich selbst versichern könnte um meine Ansprüche zu wahren. Der Rentenberater meint, dass ich mich arbeitssuchend melden sollte.
Lisaam 25.08.2016 | 17:53
Vielen Dank für die Antworten. Vom VDK erhielt ich die Auskunft, dass ich mich selbst versichern könnte um meine Ansprüche zu wahren. Der Rentenberater meint, dass ich mich arbeitssuchend melden sollte.
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