Eine Versicherungspflicht wegen Pflegeleistungen setzt derzeit in der Tat eine Pflege von 14 Stunden pro Woche voraus. Aber ab 2017 ändern sich die Voraussetzungen, so dass sie diese vielleicht dann erfüllen. Freiwillige Beiträge können nur unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungsschutz aufrecht erhalten. Sie sollten sich auf jeden Fall in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung über Ihre Situation aufklären lassen.