Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDas was bereits geklärt ist muss nicht mehr belegt werden.
Bei einer Altersrente benötigt es auf jeden Fall noch das Formular R0810 / Meldung zur KVdR.
Bei geklärten Konto reichen in aller Regel Personalausweis, Bankverbindung, Steueridentifikationsnummer und die Angaben zur Krankenversicherung.
Bei gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung benötigt man auch noch die Geburtsnachweise Ihrer Kinder.
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Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
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