Hallo mutter19,
Ihre Tochter müsste nach dem Ausscheiden dem Beamtenverhältnis von Ihrem Dienstherren eine Mitteilung über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten haben.
Durch die Nachversicherung werden die Zeiten im Beamtenverhältnis - einschließlich von Ausbildungszeiten - als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Sie wird damit so gestellt, als wäre Sie während der Beamtenzeit eine "normale" Angestellte gewesen.