Hallo Zwergenmama,
selbständig tätige Erzieherinnen und Erzieher sind in der Rentenversicherung kraft Gesetzes versichert, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
Zu diesen Personen gehören auch die selbständig tätigen Tagesmütter.
Die Versicherungspflicht tritt ein, wenn die Tätigkeit mehr als geringfügig ausgeübt wird, d.h. die Tagesmutter aus ihrer selbständigen Tätigkeit im Monat regelmäßig ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 400 Euro erzielt.
Bis zum 31.12.2008 wurden Zahlungen an Tagesmütter in Abhängigkeit davon, ob sie von der öffentlichen Hand oder von den Eltern geleistet wurden, unterschiedlich steuerlich behandelt.
Ab dem 01.01.2009 müssen Tagesmütter alle Einnahmen versteuern, und zwar unabhängig von der Zahl der betreuten Kinder und von der Art der Einnahmen.
Von den Einnahmen können die tatsächlichen Aufwendungen, mindestens aber eine Betriebskostenpauschale abgesetzt werden.
Die Betriebskostenpauschale beträgt ab dem Jahr 2009 300 Euro pro Kind und Monat, wenn das Kind 8 Stunden und länger am Tag betreut wird.
Bei einer geringeren Betreuungszeit ist die Pauschale anteilig zu kürzen.