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Experten-Antwort

Versicherungpflicht KVdR auch bei Teilrente?

von Petra05.06.2020 | 13:59
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3 Antworten

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Guten Tag, mein Mann ist seit dem Ende von ALG1 in der GKV freiwillig versichert. Er war das komplette Erwerbsleben in der GKV pflichtversichert. Ich bin als Beamtin in der PKV. Aus diesem Grund kommt die GKV-Familienversicherung in Frage. Ursprünglich wollten wir seine Rente später "ohne Abschlage" beantragen. Die 35 Jahre sind erfüllt. Durch die (relativ hohen) freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse sind wir am überlegen, seine Rente doch mit Abschlägen zu beantragen, damit er wieder durch die KVdR pflichtversichert ist. Bei weiterer Betrachtung haben wir herausgefunden, dass man eine Rente auch als Teilrente beantragen kann. Hierzu zwei Fragen: Stimmt es, dass wir 10% der Rente "mit Abschlag" und später 90% der Rente "ohne Abschlag" beantragen können? Haben wir es richtig verstanden, dass auch schon bei einer 10% Teilrente die Versicherungpflicht in der KVdR greift? Viele Grüße Petra

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.06.2020 | 08:01

Hallo Petra,

den Ausführungen von W°lfgang schließen wir uns an.

2 Antworten

W°lfgangam 05.06.2020 | 20:03
Hallo Petra, die KVdR greift schon bei jeder Rentenantragstellung - bereits ab (formlosem) Antragsdatum, unabhängig davon, ob eine Teil- oder Vollrente gewählt wird - oder überhaupt ein Rentenanspruch besteht. Fragen Sie dazu bei einer 'wissenden' Antragsstelle nach - grundsätzlich nicht bei der DRV ;-) > Ursprünglich wollten wir seine Rente später "ohne Abschlage" beantragen. Die 35 Jahre sind erfüllt. Dafür sind aber 45 Jahre erforderlich – für die Rente ohne Abschlag ;-) Lassen Sie sich/Ihr Mann zwingend beraten, ob es überhaupt Sinn macht, auf die Rente ohne Abschlag ./. frühere Rente mit Abschlag zu warten ...gefühlt erweisen Sie sich mittelfristig keinen finanziellen Vorteil - wenn er mal 80 ist/wird mag die Rechnung umkippen ;-) Gruß w.
Petraam 05.06.2020 | 21:33
Hallo W°lfgang, ich hab mich falsch ausgedrückt. Die Rente für "Altersrente für langjährig Versicherte" ist ab 01.03.2021 mit 10,8% Abschlag möglich. Grundsätzlich war die Idee, diese erst drei Jähre später zu beantragen. (Regelaltersrente) Die Rente nach 45 Jahren ist aufgrund fehlender Jahre sowieso nicht mehr möglich gewesen. Mit dem Hinweis, dass die KVdR auch bei einer 10% Teilrente greift, hast du unsere Frage schon beantwortet. Wir können mit meinen Bezügen unseren Lebensunterhalt schon sehr gut beschreiten. Die Idee war gewesen "als zusätzlicher Baustein zur Altersvorsage" seine Vollrente erst zu Beginn der Regelaltersgrenze zu beantragen. Ein Termin bei der DRV kann aber auch nicht schaden ;) Gruß Petra
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