Hallo Nivea,
soweit Sie das 18. Lebnensjahr vollendet haben, erhalten Sie Waisenrente nur, wenn Sie sich in Schul-oder Berufsausbildung befinden. Sie beklagen die fehlende Rücksichtnahme während Ihrer Ausbildung. Hier kann Ihnen nur die Ausbildungsstätte weiterhelfen, oder Sie nehmen eine andere Ausbildung auf.