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Experten-Antwort

Versicherungskarte verloren

von Günter Hecht21.12.2010 | 13:06
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Hallo, eine Nachbarin hat eine Versicherungskarte mit Einträgen von 1969 verloren/verlegt. Eine Aufrechnungsbescheinigung liegt ebenfalls nicht vor. Die damaligen Arbeitgeber und auch Lohnbestätigungen gibt es auch nicht mehr. Reicht für den Versicherungsverlauf evtl. eine Mitgliedsbestätigung der damaligen Krankenkasse? Wenn die Gehaltshöhe nicht mehr ermittelbar ist, wird dann wenigstens der Mindestbeitrag anerkannt?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein fehlender Entgeltnachweis kann u.a. auch durch eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse beigebracht werden. In der Regel geht aus der Bescheinigung der Krankenkasse die Lohnstufe hervor, aus der dann das Arbeitsentgelt rekonstruiert werden kann.

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4 Antworten

Schadeam 21.12.2010 | 13:53
Ja es mreicht, wenn die Krankenkasse die Arbeitnehmereigenschaft bestätigen kann - allerdings haben auch viele Kassen keine Unterlagen mehr aus der Zeit vor über 40 Jahren. Gelingt der Nachweis, wird der Verdienst an Hand von Tabellen errechnet...
W*lfgangam 21.12.2010 | 22:09
Hallo Günter Hecht, das mit der Krankenkasse sieht grundsätzlich schlecht aus, wenn sie nur 'irgendeine' Mitgliedschaft noch bestätigen können, aber keine Pflichtmitgliedschaft aufgrund einer versicherten Beschäftigung. Wie oben gesagt, alte Datenbestände sind häufig im Rahmen der Verjährungsfristen vernichtet. Letzte Alternative: ArbeitskollegInnen aus dieser Zeit, die eine entsprechende Zeugenerklärung abgeben können, deren Zeit als Vergleich im eigenen Rentenkonto angerechnet ist. So kann auch im Wege der 'Glaubhaftmachung' diese Zeit der verlorenen Versicherungskarte (VK) noch Zugang ins Rentenkonto der Nachbarin finden. Auch so genannte Ausstellungs- und Umtauschlisten bei z. B. den Versicherungsämtern/Rathaus/Gemeindestelle für die Versicherungskarten können ein weiteres/schwaches Indiz liefern, dass da mal eine versicherungspflichtige Beschäftigung bestanden haben könnte. War die verlorene VK die erste (Nr. 1), eine Folgekarte, vielleicht eine mitten im selben/unterbrochenen Beschäftigungsverhältnis, nach Umstellung von VK auf elektronisches Meldeverfahren (VK endeten 1972, und die letzte Originale ist schon mal leider weg) ? ...alles nur Hilfsbausteine. Gruß w.
Agnesam 22.12.2010 | 10:20
Hallo Experte, diese Aussage muss ich bezweifeln. In den Jahren 1969 - ff wird es kaum noch Arbeitgeber bzw. Krankenkassen gegeben haben die nach dem Lohnstufenprinzip abgerechnet haben. Agnes
-_-am 28.12.2010 | 05:57
Vermutlich wurden die Beiträge nach dem wirklichen Arbeitsverdienst erhoben. Wenn tatsächlich ein Nachweis der Beschäftigung und der Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Rentenversicherung über die Krankenkasse gelingt, sollte aber ein Ersatz des Entgelts nicht das größte Problem sein.
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