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Experten-Antwort

Versicherungspflicht

von Minijobber11.10.2010 | 07:46
1416 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten und freiwillige Experten, ich habe eine Frage zu den Minijobs bzw. Midijobs. Stimmt es, wenn ich 400,01 EUR verdiene, dass ich in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig mit vollem Leistungsanspruch werde und eigene Beiträge aus meinem Arbeitsentgelt tragen muss? Vielen Dank für Ihre Rückantwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Minijobber,

bei einer Beschäftigung zwischen 400,01 und 800 Euro spricht man von einem Midi-Job. Aufgrund dieser Verdienste liegt man in einer sogenannten Gleitzone. Man zahlt zunächst einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Der Anteil steigt mit dem Verdienst und erreicht bei 800 Euro die volle Beitragshöhe.

Eine Aufstockung - ähnlich wie bei den 400-Euro-Jobs - ist ebenfalls möglich.

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2 Antworten

Christina am 11.10.2010 | 11:07
Ab einem Verdienst von 400 € bis 800 € (Gleitzone/Midijob) zahlt der Arbeitnehmer einen bestimmten Anteil Sozialabgaben und Steuern Weitere Info's auf www.Minijob-Zentrale.de oder googeln unter "Gleitzonenrechner", da kann man sich den Nettoverdienst ausrechnen lassen.
Schadeam 11.10.2010 | 07:53
Ja, natürlich. Minijobs bis 400 € sind versicherungsfrei - wenn man mehr verdient, ist man somit versicherungspflichtig (und 400,01 sind nun mal mehr als 400) -:)
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