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Versicherungspflicht als Angestellter und NB Selbständiger

von Thomas14.07.2008 | 12:49
1073 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bin Pflichtversichert angestellt und nebenbei Selbständig mit einem Auftraggeber . die Frage ist inwieweit bzw. wie lange bin ich von Versicherungsbeiträgen auf mein nebeneinkommen befreit , bin ich es überhaupt ?? grúß thomas Da icg vorher hauptberuflich selbständig war habe ich auch schon die 3 jahre existenzgründung genutzt ( pber das v050 ) aber mir ist wichtig ob ich solange icg Angestellt bin auf eine NB Selbständigkeit mit einem Auftraggeber Pflichtbeiträge zahlen muß??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

"Eine versicherungspflichtige Beschäftigung schliesst eine weitere Versicherungspflicht als Selbständiger nicht aus.

Ausnahmen sind: geringfügige Tätigkeit ( weniger als 400 € im Monat) oder Beschäftigung v. AN

Nach Ende der Befreiung (max. für 3 Jahre) tritt grundsätzlich Versicherungspflicht ein.

Falls sie weitere detaillierte Fragen haben, können sie auch eine kostenlose persönliche Beratung in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung erhalten."

2 Antworten

thomasam 14.07.2008 | 17:56
Huhu an die experten , können sie mir helfen
Batrixam 15.07.2008 | 07:16
Wenn Sie für nur einen Auftraggeber mehr als geringfügig (>400€ mtl. Gewinn) selbständig sind (egal ob haupt- oder nebenberuflich) und keinen Angestellten haben, haben Sie auch hierfür Pflichtbeiträge zu zahlen, unabhängig davon, ob Sie parallel dazu Pflichtbeiträge als Angestellter zahlen. Eine Befreiung für Selbständige mit einem Auftraggeber ist nur für die ersten 3 Jahre möglich, die Sie jedoch -wie selbst geschrieben- schon hinter sich haben. Somit kommt eine Befreiung für Sie nicht mehr in Betracht.
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