"Eine versicherungspflichtige Beschäftigung schliesst eine weitere Versicherungspflicht als Selbständiger nicht aus.
Ausnahmen sind: geringfügige Tätigkeit ( weniger als 400 € im Monat) oder Beschäftigung v. AN
Nach Ende der Befreiung (max. für 3 Jahre) tritt grundsätzlich Versicherungspflicht ein.
Falls sie weitere detaillierte Fragen haben, können sie auch eine kostenlose persönliche Beratung in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung erhalten."