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Versicherungspflicht als Selbständiger

von Niko 280125.01.2010 | 11:37
990 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin als Vermögensberater tätig und habe eine Angestellte die unter 400 €/Monat Gehalt bezieht. Das heißt das ich dann Beitragspflichtig bin. Ebenso habe ich aber auch ein Weingut meiner Eltern gepachtet und möchte jetzt jemand auf 400 Euro Basis einstellen . Wie siehts denn dann mit der Versicherungspflicht aus in der gesetzlichen Rentenversicherung aus, von der Alterskasse der Landwirte bin ich Beitragsbefreit . Werden beide Angestellte zusammen gerechnet, so daß keine Pflichtbeiträge mehr geleistet werden müssen ? Ich bitte um eine möglichst schnelle Antwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Betrachtungsweise der Versicherungspflicht muss jede selbständige Tätigkeit allein für sich gesehen werden. Sie geben an, einen Mitarbeiter für das Weingut einstellen zu wollen. Diese Mitarbeiterbeschäftigung hat jedoch nichts mit der Tätigkeit als Vermögensberater zu tun, kann somit nicht mit dem bereits beschäftigten Angestellten zusammen gerechnet werden. Um nicht versicherungspflichtig im Sinne des § 2 SGB VI zu sein, müssen Sie selbst eine Arbeitgeberfunktion im Zusammenhang mit dieser selbständigen Tätigkeit ausüben.

2 Antworten

Knut Rassmussenam 25.01.2010 | 15:54
Nein, das reicht leider nicht aus. Das Arbeitsverhältnis muß im Zusammenhang mit "dieser" (Vermögens...) Tätigkeit stehen. BTW OT Hunde kann man trainieren, aber Vermögen beraten???
Hans Meieram 25.01.2010 | 15:58
Zitronenfalter falten auch keine Zitronen.
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