Als Unternehmensberater könnten Sie ggf. rentenversicherungspflichtig sein, wenn Sie nur für einen Auftraggeber tätig sind und keinen rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Eine Befreiung wäre für maximal drei Jahre möglich.
Zur konkreten Klärung Ihres Anliegens, empfehle ich Ihnen, sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.