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Experten-Antwort

Versicherungspflicht auch bei selbständiger Nebentätigkeit

von Frank 5912.12.2011 | 18:56
2394 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, folgende Frage: Meine Frau ist in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis auf Teilzeitbasis. Das monatliche Bruttoeinkommen liegt bei 1500 EUR. Die Wochenarbeitszeit beträgt 25 Stunden. Zusätzlich übt sie eine versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit aus (HGB 84 mit einem Auftraggeber). Der Gewinn vor Steuer liegt noch unter 400 EUR p.m. In diesem Jahr wird sie diese Grenze sehr wahrscheinlich deutlich überschreiten, voraussichtlich mit 1000 EUR p.m. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt ca. 10 Stunden. Bisher war Sie von Rentenversicherungsbeiträgen befreit. Bleibt das so? Schließlich ist die selbständige Tätigkeit nur nebenberuflich und soll es auch bleiben! Vielen Dank schon mal im voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn die 400,- EUR überschritten werden müssen Sie dies zunächst mitteilen. Sie sollten aber gleichzeitig evtl. eine Befreiung nach § 6 Abs. 1a Nr. 1 SGB VI beantragen. Setzen Sie sich mit Ihrem RV-Träger in Verbindung!

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3 Antworten

KSCam 12.12.2011 | 19:40
sobald der Gewinn aus der Selbständigkeit die 400 € Grenze überschreitet, beginnt die Versicherungspflicht und zwar unabhängig davon ob man nebenbei noch Arbeitnehmer ist. Allerdings können Sich Selbständige mit einem Auftraggeber auch maximal von der V Pflicht befreien lassen. Was konkret ab wann zu zahlen ist müssen Sie direkt mit der DRV klären, das hängt u.U. auch davon ab, wann die obigen 3 Jahre rum sind.
KSCam 12.12.2011 | 19:41
....maximal 3 Jahre von der V Pflicht befreien lassen....
.am 13.12.2011 | 06:48
3 Jahre gerechnet vom Beginn der Tätigkeit, NICHT vom Beginn der Versicherungspflicht!
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