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Experten-Antwort

Versicherungspflicht im Minijob

von Wilma24.07.2018 | 11:47
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3 Antworten

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Ich habe eine Vollzeitbeschäftigung, da zahle ich ganz normal Beiträge in die Rentenversicherung. Dann habe ich noch einen Minijob seit 2015, auf die Versicherungspflicht habe ich verzichtet, zahle also keine Beiträge. Nun würde ich evtl. noch einen zweiten Minijob aufnehmen, mein ggf. neuer Arbeitgeber meinte, ich müsste von diesem zweiten Minijob Beiträge zahlen zur Rente und auch zur Krankenkasse, auch wenn ich mit beiden Minijobs zusammen nicht die 450,00 EUR überschreiten würde. Das spielt beim zweiten Minijob keinerlei Rolle. Ist das denn richtig? Kann ich beim zweiten Minijob nicht auch auf die Versicherungspflicht zur Rentenversicherung verzichten? Gerade weil ich zusammen 450,00 nicht überschreiten will.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wilma,

der zweite Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und unterliegt mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung der vollen Sozialversicherungspflicht.

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2 Antworten

Marcoam 24.07.2018 | 12:23
Wenn es sich nicht um ein und den selben ArbG handelt und eine Hauptbeschäftigung besteht, wird der 2. Minijob auf die Hauptbeschäftigung gerechnet. Handelt es sich um den gleichen ArbG (Nicht gleiche Arbeit) dann wird der 2. 3. 4. usw behandelt wie der 1. Minijob. Natürlich nur bis zur Gesamtgrenze von 450 €.
chiam 24.07.2018 | 12:19
Deutsche Rentenversicherung
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