Hallo prob,
anhand der von Ihnen gemachten Angaben läßt sich dies leider nicht beurteilen. Weder ist eine Abgrenzung möglich, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit handelt, noch, ob es sich im Fall einer selbständigen Tätigkeit um eine versicherungspflichtige Tätigkeit handelt.
Am besten wäre es, Sie würden sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen (Adressen siehe Rubrik "Service/Beratungsstellen" auf www.ihre-vorsorge.de). In einem persönlichen Gespräch läßt sich Ihre Frage leichter erörtern als im Rahmen dieses Online-Forums.