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Versicherungspflicht - ja oder nein?

von prob12.09.2007 | 14:34
1342 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Besteht eine Versicherungspflicht bei folgender Tätigkeit: EDV-Beratung - zu 80% außer Haus bei Kunden tätig (Schulung und Installationen) - zu 20% zu Hause tätig - Monatseinkommen stark schwankend von 200 - 1200 Euro Danke für Ihre Auskunft!

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo prob,

anhand der von Ihnen gemachten Angaben läßt sich dies leider nicht beurteilen. Weder ist eine Abgrenzung möglich, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit handelt, noch, ob es sich im Fall einer selbständigen Tätigkeit um eine versicherungspflichtige Tätigkeit handelt.

Am besten wäre es, Sie würden sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen (Adressen siehe Rubrik "Service/Beratungsstellen" auf www.ihre-vorsorge.de). In einem persönlichen Gespräch läßt sich Ihre Frage leichter erörtern als im Rahmen dieses Online-Forums.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Diese Angabe macht es zwar etwas einfacher, aber noch nicht so einfach, dass ich eine "kurze, knappe" Antwort geben könnte.

Mein Vorschlag: Schauen Sie sich einfach mal die Broschüre "Gesetzliche Rente - gut gesichert in die Selbständigkeit" an (siehe Link: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/gesetzliche__rente__vorteil__f_C3_BCr__handwerker__und__selbst_C3_A4ndige,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/gesetzliche_rente_vorteil_für_handwerker_und_selbständige)

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass sich Ihre Frage damit lösen lassen sollte. Wenn sich noch weitere Detailfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

2 Antworten

probam 12.09.2007 | 16:14
Also, nach der Broschüre besteht in diesem Fall meines Erachtens nach keine Versicherungspflicht, da die Tätigkeit weder als Lehrer an Einrichtungen noch als Hausgewerbetreibender für Gewerbliche ausgeübt wird. Sehe ich dies jetzt richtig?
probam 12.09.2007 | 14:50
Danke für Ihre Antwort. Leider bin ich momentan gesundheitlich etwas angeschlagen, deshalb hatte ich meine Frage auch hier im Forum gestellt. Diese Tätigkeit wir auf selbständiger Basis ausgeübt, es gibt mehrere Auftraggeber. Bei welchen Voraussetzungen fängt hier in diesem Fall die Versicherungspflicht an?
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