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Experten-Antwort

Versicherungspflicht Pflege

von Hugo04.09.2016 | 13:08
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nach § 3 Abs. 1 a SGB VI sind Personen, die nicht gewerbsmäßig eine Pflege ausüben gesetzlich rentenversichert. Wie ist bitte die Fallkonstellation, wenn eine sogenannte Kombinationsleistung in Anspruch genommen wird. Beispiel Pflegestufe 1, Pflegedienst übernimmt 25 Stunden im Monat , Angehöriger, der nicht beschäftigt + aktuell rv versichert ist, übernimmt ca. 20 Stunden in der Woche. Festgestellt von der Kasse sind rund 28 Std./Woche bei anerkannte pflegestufe I. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hugo,

eine Pflegeperson ist in der gesetzlichen Rentenversicherung dann versicherungspflichtig, wenn sie neben den sonstigen Voraussetzungen mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegt.

Für diesen Mindestumfang der Pflegetätigkeit ist eine zusätzlich durch einen Pflegedienst erbrachte Pflege vom Umfang des vom MDK festgestellten Pflegebedarfs abzuziehen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei der Feststellung des Pflegebedarfs allein der Aufwand für die Verrichtungen im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung angesetzt wird. Der Zeitaufwand, der für ergänzende Pflege und Betreuung benötigt wird, ist nicht zu berücksichtigen.

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6 Antworten

Tim 3satam 04.09.2016 | 13:45
Wenn die Pflegekasse eine erforderlich von 28h / Woche feststellt und der Pflegedienst 25h übernimmt, dann bleiben für den angehörigen Pfleger noch 3 Stunden übrig. Aus § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI können Sie entnehmen, dass eine Rentenversicherungspflicht erst dann entsteht, wenn der Pfleger u.a. mindestens 14h/ Woche pflegt. Entscheiden tut darüber die Pflegekasse des zu Pflegenden.
Herz1952am 04.09.2016 | 15:16
Die anerkannten 28 Std./Woche sind bei Pflegestufe 1 völlig unrealistisch. Wie schon erwähnt, falls dies akut werden sollte: Pflegekasse.
Herz1952am 04.09.2016 | 14:52
Hier ist die neueste Tabelle: http://www.bkk-zf-partner.de/c5/files/5314/5138/0493/Hoehe_der_R… Wegen der Kombination von Eigenleistungen (Pfleger) und Sachleistungen (Pflegedienst) fragen Sie mal am besten bei der Pflegekasse/Krankenkasse nach. Meistens kann man so viel Sachleistungen gar nicht bezahlen aus dem Pflegegeld, obwohl für Sachleistungen sich das Pflegegeld erhöht.
W*lfgangam 04.09.2016 | 19:40
...was ist an 4 Std./tgl. unrealistisch, auch bei 1? Gut dass bereits: >Hugo: Festgestellt von der Kasse sind rund 28 Std./Woche bei anerkannte pflegestufe I War vielleicht die Aldi-Kasse ..., mit Herz1952 daher noch mal von vorne ;-) Gruß w.
Claudiaam 05.09.2016 | 10:07
Die anerkannten 28 Std./Woche sind bei Pflegestufe 1 völlig unrealistisch. Wie schon erwähnt, falls dies akut werden sollte: Pflegekasse.
...was ist an 4 Std./tgl. unrealistisch, auch bei 1? Gut dass bereits: >Hugo: Festgestellt von der Kasse sind rund 28 Std./Woche bei anerkannte pflegestufe I War vielleicht die Aldi-Kasse ..., mit Herz1952 daher noch mal von vorne ;-) Gruß w.
Eigentlich ist es völlig egal, ob das "echte" Herzchen oder sein Double schreibt. Die Qualität der Beiträge ist immer gleich.....;-) Gruß Claudia
Herz1952am 05.09.2016 | 15:04
Es hieß 28 Std./Woche bei Plegestufe 1. Das heißt: bei Pflegestufe 1 wird diese Zahl wohl nicht erreicht werden. Erfahrungen müsste man halt haben. Festgestellt wurden..... Das ist nur die Annahme in diesem Beispiel (Fallkonstruktion). Lesen und verstehen müsste man halt können (smile).
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