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Versicherungspflicht Physiotherapeut

von ich05.08.2007 | 13:35
1467 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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bin ich als selbstständiger Physiotherapeut mit Geringfügigem Einkommen Versicherungspflichtig und welches Einkommen ist gemeint?

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

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Moderation · 2Ihre Vorsorge

Der Rentenversicherungsträger verlangt i.d.R. eine gewissenhafte Schätzung des zu erwartenden Einkommens/Gewinns vom Steuerberater oder falls nicht vorhanden von Ihnen. Die Einkommenssteuerbescheide sind nach Erhalt vorzulegen. Außerdem sind Sie auch verpflichtet den Rentenversicherungsträger über evtl. Änderungen zu unterrichten, was dann auch bewirken kann, dass (höhere) Beiträge festgesetzt werden . Auch hier empfiehlt sich eine individuelle Beratung bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger..

2 Antworten

Unbekanntam 05.08.2007 | 15:39
Hallo, Selbständige müssen keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen, wenn der durchschnittliche monatliche steuerliche Gewinn bis € 400 im Monat ist. Der Beruf spielt bei dieser Geringfügigkeitsregel keine Rolle. Bitte beachten Sie, dass nicht das zuversteuernde Einkommen maßgebend ist, sondern der Wert im Steuerbescheid der unter "Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit" eingetragen ist.
icham 10.08.2007 | 19:39
Unklar bleibt für mich, wie der Nachweis unterjährig gegenüber dem Rentenversicherungsträger geführt werden kann (Grenze mtl. EUR 400), da die Steuererklärung regelmäßig ja erst lange nach Ablauf des Jahres erstellt und eingereicht werden kann. Dann kann ja wohl nur geschätzt werden. Falls die Schätzung dann nicht stimmig ist, tritt wohl eine Nachversicherung in Gang!?
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