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Der Rentenversicherungsträger verlangt i.d.R. eine gewissenhafte Schätzung des zu erwartenden Einkommens/Gewinns vom Steuerberater oder falls nicht vorhanden von Ihnen. Die Einkommenssteuerbescheide sind nach Erhalt vorzulegen. Außerdem sind Sie auch verpflichtet den Rentenversicherungsträger über evtl. Änderungen zu unterrichten, was dann auch bewirken kann, dass (höhere) Beiträge festgesetzt werden . Auch hier empfiehlt sich eine individuelle Beratung bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger..
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