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Experten-Antwort

versicherungsrechtliche lücke

von hubert29.07.2010 | 08:28
1488 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geeehrte Experten, ich bin 03.04.1956 geboren und habe mein ganzes Leben versicherungsrechtliche Zeiten bis auf 14 Tage aufzuweisen, nähmlich als ich ein Besch.verhältnis zum 30.06.1998 gekündigt habe und ein neues am 15.07.1998 erst begonnen habe, in diesen 14 Tagen Lücke hatte ich mich weder arbeitssuchend noch arbeitslos, auch war ich hier nicht krank gemeldet. Nun sagte mir meine -Freundin falls ich irgendwann einmal arbeitslos werden würde und ich dann später keine Leistungen vom Arbeitsamt mehr erhalten könnte hätte ich immer eine Lücke von Tagen und hätte hier rentenrechtliche Nachteile. Können Sie mir sagen, welche Nachteile ich dann hier hätte, fallls v.g. Sachverhalt eintretenm sollte. Danke für Ihre Rückantwort. MfG Hubert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei einer Lücke von ein paar Tagen ist dies für die Ermittlung der Wartezeit (Mindestversicherungszeit) unschädlich, da bei Ihrem Beispiel die sowohl der Monat Juni als auch der Monat Juli bereits mit Beitragszeiten belegt sind, die daher jeweils für die Ermittlung der Wartezeit hinzu zählen. Ansonsten verweise ich auf den Beitrag zuvor, da hier 14 Tage nicht bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden können, die rein hypothetisch bei einer Meldung beim Arbeitsamt (wenn auch in entsprechend geringem Maße) Berücksichtigung finden könnten.

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1 Antworten

Schwarzwälderam 29.07.2010 | 08:30
Solange eine Lücke nicht größer ist als einen ganzen Kalendermonat hat dies keine Auswirkungen (außer vielleicht minimal weniger Rente weil in einem halben Monat natürlich weniger eingezahlt wurde als in einem ganzen).
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