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Experten-Antwort

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

von Sonjasonne26.07.2010 | 19:51
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3 Antworten

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Könnt ihr mir vielleicht helfen, ich war 33 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Pflichtbeitragszeiten verischert. Seit ca 15 Jahren bin ich selbständig und habe auch seit dieser Zeit nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge geleistet. Nun hat mir ein Bekannter geraten, da ich über die Schwerbehinderteneingenschaft GdB 50 unbefristet verfüge, dass ich die 2 Jahre nachzahlen soll und somit dann früher in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte wechseln kann, ein anderer Bekannter sagte aber, dass dies über die 2 Jahresbeiträge nicht möglich wäre, ein dritter Bekannter sagte ich könnte die 35 Jahre nur mit richtigen Pflichtbeitragszeiten wie einer Beschäftigung evtl. Geringfügig mit Aufstockung erhalten, allerdings auf keinen Fall mit der Zahlung von 2 Jahresbeiträgen. Für eine baldige Antwort bzw. Rat danke ich bereits im Vorfeld. Viele Grüße Sonja

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die fehlenden Monate für die Wartezeit von 35 Jahren können Sie selbstverständlich freiwillige Beiträge einzahlen. Diese zählen für die 35 Jahre ebenso, wie die Zeiten eines 400,- EURO-Jobs mit „Aufstockung“. Das „Aufstocken“ wäre finanziell günstiger. Fragen Sie bei Ihrer Rentenstelle nach, wie viele Monate an den 35 Jahren fehlen und beantragen dann die freiwillige Zahlung!

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2 Antworten

zeldaam 26.07.2010 | 19:59
Hallo Sonja, auf die Wartezeit von 35 Jahren (= 420 Kalendermonate) werden alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet, dzu zählen auch Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen. Sofern Sie für dieses Kalenderjahr noch keine rentenrechtlichen Zeiten vorliegen haben, können Sie rückwirkend ab Januar diesen Jahres freiwillige Beiträge zahlen. Somit hätten Sie bei vollständiher Zahlung auch für 2011 dann zum 1.1.2012 die fehlenden 2 Jahre eingezahlt. Die Beiträge für 2010 müssen bis zum 31.03.2011 eingezahlt werden. MfG Zelda
-_-am 27.07.2010 | 04:38
Lassen Sie sich eine Rentenauskunft zusenden, damit Sie die tatsächliche Anzahl Monate für die noch erforderlichen freiwilligen Beiträge genau wissen oder wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort gibt es auch die Antragsformulare für die freiwillige Versicherung. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_75716/SharedDocs/de… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_75716/SharedDocs/de…
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