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Experten-Antwort

Versicherungsschutz nach der vollen EM Rente

von Kimi 14.12.2022 | 10:20
278 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag , Leider wurde mein Antrag auf weiter Zahlung meiner vollen EM Rente abgelehnt.. Weil ich trotz meiner Sozial Phobie und meiner Borderline Erkrankung die medizinischen Vorraussetzungen nicht mehr erfüllen würde ob wohl sich nichts verändert hat ja doch es ist sogar schlimmer geworden Jetzt die Frage wie bin ich danach noch versichert ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Alle nötigen Informationen finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0090.pdf?__blob=publicationFile&v=1

(es wird ein PDF-Formular geöffnet)

Sollten Sie sich bisher freiwillig versichert haben und wurde die freiwillige Versicherung aus Anlass des Rentenverfahrens unterbrochen, wird sich Ihr Rentenversicherungsträger deswegen mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ansonsten steht Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger wegen Ihrer Fragen sicher gerne in seinen Beratungsstellen zur Verfügung.

Beste Grüße

Ihr Team vom Expertenforum

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kimi,

wenn Sie sich weiterhin für erwerbsgemindert halten, können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.

Ohne weitere Angaben ist eine pauschale Auskunft hinsichtlich Ihres weiteren Versicherungsschutzes für eine Erwerbsminderungsrente leider nicht möglich. Hinweisen möchten wir jedoch auf folgende Informationen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0090.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Abschlägeam 14.12.2022 | 15:55
Hallo Kimi, ergänzend zu der Antwort des 'DRV-Experten', der Ihnen einen Link zur möglichen Weiterversicherung bei der Rentenversicherung beigefügt hat, wenden Sie sich dringend an Ihre zuständige Krankenkasse und klären Sie dort Ihren Anspruch auf Krankengeld, der Ihnen nach einer (befristeten) EM-Rente vermutlich zusteht und Sie darüber dann auch krankenversichert wären. Das könnte - je nach Ihrer finanziellen Situation - für Sie vordringlicher sein, als wie Sie Ihre weitere Rentenversicherung aufrechterhalten können. Dies würde bei einem Anspruch auf Krankengeld aber außerdem 'darin enthalten' sein. Also Widerspruch einlegen gegen die Ablehnung (erst einmal formlos und fristwahrend, die ausführliche Begründung können Sie nachreichen) und DRINGEND mit der Krankenkasse Ihre Ansprüche dort klären. Alles Gute!
Icham 14.12.2022 | 21:11
Laut PDF muss man zur Aufrechterhaltung des Rentenanspruchs in den letzten 5 Jahren vor der Rente 3 Jahre lan Beiträge gezahlt haben. Was ist, wenn man die Erwerbsminderungsrente bereits seit mehren Jahren erhält und diese zeitweise wegfällt und erst nach der der letzten Sozialgerichts-Instanz wieder zuerkannt wird: Wenn dies bis 2 Jahre dauert hat man dann die Voraussetzungen für die Rente noch eingehalten? Wenn man 1 Monat länger braucht sind dann die Voraussetzungen nicht erfüllt?
Alfonsam 14.12.2022 | 21:38
Zitat von Ich anzeigen
Alle nötigen Informationen finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… (es wird ein PDF-Formular geöffnet)
Laut PDF muss man zur Aufrechterhaltung des Rentenanspruchs in den letzten 5 Jahren vor der Rente 3 Jahre lan Beiträge gezahlt haben. Was ist, wenn man die Erwerbsminderungsrente bereits seit mehren Jahren erhält und diese zeitweise wegfällt und erst nach der der letzten Sozialgerichts-Instanz wieder zuerkannt wird: Wenn dies bis 2 Jahre dauert hat man dann die Voraussetzungen für die Rente noch eingehalten? Wenn man 1 Monat länger braucht sind dann die Voraussetzungen nicht erfüllt?
Wenn die EM-Rente nicht verlängert wird, richtet sich der Begehr mittels Widerspruch /Klage ja für die Weitergewährung der bereits gehabten EM-Rente. Somit wäre es kein Neufall.
-am 15.12.2022 | 07:25
Zitat von Ich anzeigen
Alle nötigen Informationen finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… (es wird ein PDF-Formular geöffnet)
Laut PDF muss man zur Aufrechterhaltung des Rentenanspruchs in den letzten 5 Jahren vor der Rente 3 Jahre lan Beiträge gezahlt haben. Was ist, wenn man die Erwerbsminderungsrente bereits seit mehren Jahren erhält und diese zeitweise wegfällt und erst nach der der letzten Sozialgerichts-Instanz wieder zuerkannt wird: Wenn dies bis 2 Jahre dauert hat man dann die Voraussetzungen für die Rente noch eingehalten? Wenn man 1 Monat länger braucht sind dann die Voraussetzungen nicht erfüllt?
Hallo Ich, das kommt darauf an, ob die Rente im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens weitergewährt wird (also nahtlos an das bisherige Rentenende anschließt) oder ob ein neuer (späterer) Leistungsfall festgestellt wird. Wird die Rente nahtlos weitergewährt, verbleibt es beim bisherigen Leistungsfall/Rentenbeginn, so dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Wird jedoch ein neuer (späterer) Leistungsfall festgestellt, müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch zu diesem Zeitpunkt erfüllt sein. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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