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Versicherungsverläufe

von Ausland25.06.2010 | 08:23
1160 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe innerhalb kurzer Zeit zwei Versicherungsverläufe bekommen, einen am 05.05.2010 und einen am 10.05.2010. In dem Versicherungsverlauf vom 05.05.2010 sind Versicherungszeiten, die ich im Ausland zurückgelegt habe (Österreich und Luxemburg) anerkannt. Im Versicherungsverlauf vom 10.05.2010 fehlen diese Zeiten. Dafür ist in dem Versicherungsverlauf vom 05.05.2010, in dem die ausl. Zeiten anerkannt wurden, die Rente auf 70 v. H. gekürzt. Als Begründung ist angegeben, daß eine andere Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz im Ausland besteht. Beides ist aber nicht der Fall. Warum diese verwirrenden und unterschiedlichen Angaben? Durch die Anerkennung der Auslandzeiten hätte ich im September 2009 die Voraussetzungen für Altersruhegeld bei Arbeitslosigkeit erfüllt (am 01.01.2004 war ich arbeitslos, da muß es wohl eine Übergangsregelung geben). Da ich seit Februar 2009 haber keine Pflichtbeiträge mehr zahle, bin ich aus dieser Regelung wieder herausgerutscht. Besteht eine Möglichkeit diese Rente noch in Anspruch zu nehmen. Schließlich hatte ich in den letzten Jahren häufig Kontakt mit der DRV, aber niemand hat mich auf diese Möglichkeit hingewiesen. Ist es richtig, daß diese Rente dann ohne Abschläge gezahlt würde? Für eine baldige Antwort wäre ich dankbar.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.06.2010 | 12:51

So wie Sie den Sachverhalt schildern, sollte die Rente nicht gekürzt werden. Da wir aber zu den Einzelheiten des Sachverhaltes ohne diesen genau zu kennen, insbesondere bei der Frage des möglichen Rentenbeginns keine weitere Aussage machen können, schlagen wir Ihnen vor, zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bringen Sie bitte die von Ihnen erwähnten "Versicherungsverläufe" mit.

1 Antworten

...am 25.06.2010 | 09:47
Nehmen Sie beide Versicherungsverläufe und sprechen Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle vor - hier kann man Ihnen umfangreich Auskunft über die für Sie möglichen Altersrenten bzw. Rentenbeginne geben. Aufgrund der Unkenntnis Ihres Versicherungsverlaufes ist eine korrekt Antwort hier nicht möglich.
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