Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSo wie Sie den Sachverhalt schildern, sollte die Rente nicht gekürzt werden. Da wir aber zu den Einzelheiten des Sachverhaltes ohne diesen genau zu kennen, insbesondere bei der Frage des möglichen Rentenbeginns keine weitere Aussage machen können, schlagen wir Ihnen vor, zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bringen Sie bitte die von Ihnen erwähnten "Versicherungsverläufe" mit.
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