Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSehr geehrte Frau Poppe,
den Hintergrund für die "erneute" Anfrage des Rentenversicherungsträger zu diesen Zeiten hat W*lfgang bereits erläutert, danke dafür.
Sollten sich in Ihrem Besitz allerdings keine Unterlagen mehr über den Leistungsbezug in dieser Zeit befinden, teilen Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger schriftlich mit. Sofern erforderlich, erfolgt die Anfrage bei der Krankenkasse durch den Rentenversicherungsträger.
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