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Experten-Antwort

Versicherungsverlauf

von Patrick26.07.2011 | 16:53
2257 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe heute meinen Rentenversicherungsverlauf bekommen. Habe einige Fragen dazu: Ich war bis 24.01.2008 in der Ausbildung. Ab dem 25.01.2008 war ich bis 03.02.2008 Arbeitslos. Im Verlauf fehlt allerdings die Zeit zwischen 25.01.2008 - 27.01.2008 und vom 01.02.2008 - 03.02.2008. Scheint so als hätte das Arbeitsamt da nichts gezahlt. Beide Daten sind jeweils von Freitag bis Sonntag. Wieso ´setzt das Arbeitsamt dort einfach mit der Zahlung aus. Ist das Normal?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Sie sollten zunächst bei der Agentur für Arbeit nachfragen, ob der Zeitraum seinerzeit korrekt übermittelt wurde. Unterlagen bei der Agentur für Arbeit werden für längstens 5 Jahre aufbewahrt. Sie sollten sich daher unverzüglich darum bemühen.

2. In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt das Monatsprinzip. Eine teilweise Belegung eines Monats (1Tag ist ausreichend) bewirkt, das der Monat nicht als Lücke zu betrachten ist. Ein Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen ist rechtlich für die Monate Januar und Februar 2008 somit nicht möglich, da keine Lücke von einem Kalendermonat vorliegt. Eine tageweise Beitragsentrichtung gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht.

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8 Antworten

Patrickam 26.07.2011 | 19:45
Sagen wir mal das Arbeitsamt hat zurecht nicht gezahlt. Kann ich dann aus eigener Tasche die 6 Tage einzahlen?
-_-am 27.07.2011 | 00:29
In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt das Monatsprinzip. Eine tageweise Beitragsentrichtung gibt es nicht. Eine Beitragsentrichtung für 2008 ist auch gar nicht mehr möglich.
-_-am 27.07.2011 | 00:38
Wie soll das ein Teilnehmer im Rentenforum wissen? Fragen Sie die Agentur für Arbeit. Einen nachträglichen Nachweis werden Sie allerdings nicht erhalten, denn die Aufbewahrungsfristen sind längst abgelaufen.
sabam 27.07.2011 | 07:02
Hallo Patrick, wenn ich das richtig im Kopf habe, betragen die Aufbewahrungsfristen bei der Agentur für Arbeit 5 Jahre, man müsste Ihnen also momentan noch Auskunft über die Gründe, warum für diese Zeiträume keine Zahlungen bzw. Meldungen an die DRV erfolgten geben können.
öhaam 27.07.2011 | 07:44
Von der Arbeistagentur haben Sie Sie über alle Bewilligungen und Zahlungen jew. einen Bescheid erhalten, ebenso über alle Meldungen zur Sozialversicherung - prüfen Sie diese und melden Sie evtl. Fehler dann bei der Stelle, bei welcher die Daten fehlerhaft sind! Nachfrage: haben Sie alle Termine der Arbeitsagentur immer eingehalten, oder haben Sie Ihre 'Mitwirkungspflicht' evtl. immer erst am Montag statt schon am Freitag erbracht?!
Patrickam 27.07.2011 | 20:15
Gehen wir mal davon aus das es mein Fehler war und die Rentenzeit nicht nachzutragen geht und diese Lücke von 2 Wochenenden stehen bleibt. Was hat das für Nachteile für mich, weil der Monat zählt ja trotzdem mit zum Anrechnungszeitraum.
Patrickam 27.07.2011 | 21:37
.
-/-am 27.07.2011 | 23:40
Keine. Siehe Beitrag des Experten vom 27.07.2011 - 09:19
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