Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springen1. Sie sollten zunächst bei der Agentur für Arbeit nachfragen, ob der Zeitraum seinerzeit korrekt übermittelt wurde. Unterlagen bei der Agentur für Arbeit werden für längstens 5 Jahre aufbewahrt. Sie sollten sich daher unverzüglich darum bemühen.
2. In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt das Monatsprinzip. Eine teilweise Belegung eines Monats (1Tag ist ausreichend) bewirkt, das der Monat nicht als Lücke zu betrachten ist. Ein Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen ist rechtlich für die Monate Januar und Februar 2008 somit nicht möglich, da keine Lücke von einem Kalendermonat vorliegt. Eine tageweise Beitragsentrichtung gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.