1. Sie sollten zunächst bei der Agentur für Arbeit nachfragen, ob der Zeitraum seinerzeit korrekt übermittelt wurde. Unterlagen bei der Agentur für Arbeit werden für längstens 5 Jahre aufbewahrt. Sie sollten sich daher unverzüglich darum bemühen.
2. In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt das Monatsprinzip. Eine teilweise Belegung eines Monats (1Tag ist ausreichend) bewirkt, das der Monat nicht als Lücke zu betrachten ist. Ein Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen ist rechtlich für die Monate Januar und Februar 2008 somit nicht möglich, da keine Lücke von einem Kalendermonat vorliegt. Eine tageweise Beitragsentrichtung gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht.