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Versicherungsverlauf

von Ali19.07.2007 | 20:17
2096 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich war heute in einer Beratungsstelle und wollte für meine Tante in der Türkei einen Versicherungsverlauf (Vollmacht lag vor). Da sich meine Tante die Beiträge jedoch vor einigen Jahren erstatten ließ, sagte die Beraterin, dass ein Ausdruck nicht möglich sei, da die Zeiten mit der Beitragserstattung erloschen seien. Das kann doch nicht sein! Wir brauchen die Bescheinigung für Türkei! Wie sollen wir sonst beweisen, dass meine Tante in Deutschland gearbeitet hat? Danke für die Antworten.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.07.2007 | 10:48

Hallo Ali,

dem Beitrag von Tom kann ich mich nur anschließen.

3 Antworten

Selina IIam 20.07.2007 | 09:14
Ansonsten fragen Sie bei der Beratungsstelle doch an, ob man Ihnen frei bescheinigt, dass die Zeiten von - bis - erstattet wurden. Das müsste doch möglich sein?
Tomam 20.07.2007 | 07:39
Falls Ihre Tante einen Bescheid über die Beitragserstattung hat, sollte dieser doch als Nachweis genügen. Falls es diesen nicht mehr gibt, könnte man doch sicherlich eine Zweitschrift dieses Erstattungsbescheides bekommen. Ein Versicherungsverlauf kann nicht mehr erstellt werden, da ja nach der Erstattung keine Versicherung mehr existiert. Gruß Tom
Schadeam 20.07.2007 | 10:18
das wäre sicher möglich, wenn es überall bürokratiefrei und vernünftig zuginge. Für diese freie Bescheinigung ist die Beratungsstelle nicht zuständig, wenn sie das bürgerfreundlich ausstellt - wird dieses Schreiben dann von den türkischen Behörden akzeptiert? Sinnvoll wäre es die Bescheinigung von der Stelle anzufordern, die damals die Beiträge erstattet hat, also wahrscheinlich die DRV in Bayreuth. Noch sinnvoller wäre natürlich gewesen, wenn die türkischen Stellen, die diesen Nachweis brauchen, sich direkt nach Bayreuth gewandt hätten. Das ist doch kein Einzelfall, da gibt es doch jede Menge Türkinnen, die so was brauchen, weil das irgendwie in der Türkei wichtig ist.
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