Hallo Rasuchender1234,
ja, das ist korrekt, die Anrechnungszeit wegen Studium kann neben Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung nur angerechnet werden, wenn das Studium den überwiegenden Zeitaufwand auf sich in Anspruch nahm. Aber überschätzen Sie die Auswirkung der Ablehnung nicht, die Studienzeiten erhalten keine Bewertung. Einen Widerspruch können Sie natürlich einlegen.