Hallo siriustag2,
Schul- und Studienzeiten werden im Rahmen der Rentenversicherung als Anrechnungszeiten wegen Schulbesuch/Studium für maximal 8 Jahre angerechnet.
Im Ergebnis macht es keinen Unterschied, ob diese Zeiten als Fachschule oder Fachhochschule eingetragen sind, sie werden als Anrechnungszeiten wegen Schulbesuch angerechnet und zählen mit zur Erfüllung von 35 Versicherungsjahren, die zum vorzeitigen Rentenbeginn mit 63 Jahren (mit Abschlägen) erforderlich sind.