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Experten-Antwort

Versicherungsverlauf ohne Beiträge unter 17 Jahren?

von Vater einer Tochter16.06.2011 | 21:34
2971 Ansichten
3 Antworten

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Unsere Tochter hat als Kind und Jugendliche regelmäßig an Theater- und Filmproduktionen mitgewirkt. Sie erhielt dafür eine eigene Lohnsteuerkarte. Da sie dabei sehr gut verdiente, wurden wie für erwachsene Darsteller auch für sie die Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Sie erhielt vor einem halben Jahr ihren ersten Versicherungsverlauf von der DRV zugeschickt. Die Zeiten, die vor ihrem 17. Geburtstag lagen, waren darin nicht aufgeführt. Sie schickte zur Korrektur dann die Belege all der davorliegenden Rentenzahlungen zur DRV. Im neuen Versicherungsverlauf fehlen diese Zeiten weiterhin. Kann es sein, dass Beitragszeiten vor dem 17. Lebensjahr nicht zur Rentenberechnung einbezogen werden? Müsste meine Tochter in dem Fall die damals geleisteten Rentenbeiträge nicht zurückerstattet bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn bei Ihrer Tochter tatsächlich Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden, müssten diese auch im Versicherungsverlauf enthalten sein. Eine Beschränkung ab dem 17. Lebensjahr gibt es bei Beitragszeiten nicht.

Hat Ihre Tochter evtl. eine zweite Versicherungsnummer, unter der die Beiträge gespeichert sein könnten? Vergleichen Sie bitte die Versicherungsnummer auf dem ersten Versicherungsverlauf mit den vorhandenen Bescheinigungen.

Wahrscheinlicher ist jedoch, dass es sich bei Ihrer Tochter um kurzfristige geringfügige Beschäftigungen gehandelt hat, die versicherungsfrei sind und wo demnach auch keine Beiträge zur Rentenversicherung anfallen. Eine kurzfristige geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn diese im Kalenderjahr auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist, die Höhe des Entgeltes ist in diesem Fall unbeachtlich.

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2 Antworten

Keith Moonam 17.06.2011 | 08:07
Zitat von Vater einer Tochter anzeigenausblenden
Wenn ihre Tochter tatsächlich Rentenbeiträge vor dem 17. Lebensjahr entrichtet haben sollte, müßten diese selbstverständlich ebenfalls in das Versicherungskonto Aufnahme finden. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts liegt hier m. E. jedoch lediglich ein sogenanntes kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis vor. Ein solches Beschäftigungsverhältnis ist bis zu einer Dauer von 50 Tagen im Jahr bei Schülern unabhängig vom Verdienst versicherungsfrei. Hier werden dann keine Renten-, Kranken-, Pflege- und Alo-Beiträge abgeführt, lediglich die Lohnsteuer fällt an. Ein Tipp: Überprüfen Sie die Verdienstabrechnung ihres Kindes. Sind dort nur Steuern/Soli, aber keine SV-Beiträge aufgeführt, dann handelt es sich nicht um rentenrechtlich relevante Zeiten.
Vater einer Tochteram 17.06.2011 | 15:28
Vielen Dank für Ihre Antworten. Meine Tochter hat damals wirklich schon Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Sie bekam als Kind dafür ihre Rentenversicherungsnummer, die sie auch heute noch hat. Sie wirkte jährlich an mehreren Theaterproduktionen mit und kam so auf weitaus mehr als 50 Beschäftigungstage im Jahr. Wir haben alle Papiere sorgsam aufgehoben. Auf den Belegen steht, dass die Beiträge an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte wurden und diese bayrische Bühnen-Sozialversicherung abgeführt. Die Künstlersozialkasse, in der sie heute ist, gab es damals noch nicht. Meine Tochter wird sich noch einmal an die DRV wenden.
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