Hallo, Lina,
während der Dienstzeit, in der Ihr Vater als Soldat auf Zeit (SaZ) bei der Bundeswehr gedient hat, wurden keine Rentenversicherungsbeiträge durch die Bundeswehr an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt, da Ihr Vater in dieser Zeit einem anderen „beamtenähnlichen“ Status als Soldat auf Zeit hatte. Erst nach dem Ihr Vater die Bundeswehr verlassen hatte, wurden Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung für den gesamten Zeitraum gezahlt, in dem er SaZ war. Diese Regelung gilt für alle Soldaten auf Zeit, die nicht Berufssoldat (also bis zur Pensionierung) werden, sondern nur für bestimmte Zeit bei der Bundeswehr waren. Die Zahlung der Beiträge erfolgt dann auf dem Wege der „Nachversicherung“. Dies wird dann im Versicherungsverlauf direkt neben den Zeiträumen dokumentiert. Es ist „normal“, dass die Eintragung im Versicherungsverlauf so dargestellt wird. Es entsteht aufgrund der unterschiedlichen Darstellungsform kein Nachteil für Sie.