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Experten-Antwort

Versicherungsverlauf - Zeiten im Beitrittsgebiet/Allgemeine Rentenversicherung

von Katja02.11.2022 | 18:13
931 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich war von 1993 bis 2007 ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber im sog. Beitrittsgebiet beschäftigt, dessen Sitz auch immer derselbe war. Gemäß Versicherungsverlauf ist für die Jahre 1993-2000 und 2004-2007 richtigerweise vermerkt: "Allgemeine Rentenver- sicherung - Zeiten im Beitrittsgebiet". Die dazwischen liegenden Jahre 2001-2003 sind hingegen ohne diesen Vermerk nur als "Allgemeine Rentenversicherung" vermerkt. Das war mir nie aufgefallen. Dieser Versicherungsverlauf ist seit langem verbindlich festgestellt. Ich habe nun einen Antrag auf Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung gestellt, und hier wurden die Jahre 2001-2003 nun auch tatsächlich so in die Rentenberechnung einbezogen, als hätte ich während dieser Zeit in den alten Bundesländern gearbeitet, was ja nicht stimmt. Nun zu meiner Frage: Sollte ich diesen Fehler beanstanden? Denn: Ich habe in den Jahren 2001-2003 gut verdient und gemessen am Durchschnittsgehalt Ost evtl. 1,5 Rentenpunkte pro Jahr erreicht, anders als relativ zum Durchschnittsgehalt West. Meine Gesamtpunktzahl müsste also m.E. bei richtiger Erfassung etwas höher sein. Andererseits sind "Westpunkte" (jedenfalls jetzt noch) mehr wert!? Da mein reguläres Renteneintrittsalter aber erst 2035 ist, sollte ich doch besser den Versicherungsverlauf durch Kontenklärung berichtigen lassen, oder? Die Nachweise liegen vor. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katja,

ergänzend zum bereits geposteten:

Auch wenn der Versicherungsverlauf bereits verbindlich festgestellt ist, können Sie noch immer eine Korrektur beantragen und die entsprechenden Nachweise einreichen. Theoretisch können Sie sich hierzu bis zum Rentenbeginn Zeit lassen. Eine zeitnahe Klärung ist allerdings anzuraten, da immer die Möglichkeit besteht, dass Nachweise verlegt werden/verloren gehen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Jonnyam 02.11.2022 | 18:35
Ja, in jedem Fall mit den vorhandenen Nachweisen beanstanden. Die hochzuwertenden Verdienste bringen mehr Entgeltpunkte, die dann ab Juli 2024 auch mit dem aktuellen Rentenwert „West“ zur höheren Rente führen.
Katjaam 02.11.2022 | 19:17
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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