Hallo Katja,
ergänzend zum bereits geposteten:
Auch wenn der Versicherungsverlauf bereits verbindlich festgestellt ist, können Sie noch immer eine Korrektur beantragen und die entsprechenden Nachweise einreichen. Theoretisch können Sie sich hierzu bis zum Rentenbeginn Zeit lassen. Eine zeitnahe Klärung ist allerdings anzuraten, da immer die Möglichkeit besteht, dass Nachweise verlegt werden/verloren gehen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung