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Experten-Antwort

Versicherungsverlauf/ALG1-Zeiten

von Andy11.01.2016 | 12:34
1528 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Zus. mit der Zusendung des Antrages auf Umwandlung meiner Rente wegen voller Erwerbsminderung in die Regelaltersrente (geb. 03.1951) habe ich nochmals die gespeicherten Daten überprüft. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich vom 30.06.06 bis 30.12.07 ALG 1 bezogen habe. Von der Agentur f. Arbeit wurden folgende Beträge bestätigt: Entgelt für Rentenversicherung 01.07. bis 30.12.06 Euro 23.856,48 Entgelt für Rentenversicherung 01.01. bis 30.12.07 Euro 47.712,96. (Diese Beträge entsprechen natürlich nicht dem Leistungsbetrag!) Am 22.05.08 wurde volle EMR bewilligt (Anspruchvoraussetzungen ab 07.2006 erfüllt), beginnend jedoch am 01.02.2008 (Antragsmonat). In meinem Versicherungsverlauf ist bis 30.06.06 (bis dahin hatte ich normal gearbeitet) alles klar. Dann geht es wie folgt weiter: Pflichtbeitragszeiten, beitragsgeminderte Zeit 01.07.06 – 31.07.06 3.976,00 EUR : 29.494 Euro = 0,1348 Punkte. Fertig Warum erscheinen hier nicht die oben von der Arbeitsagentur gemeldeten Zahlen. Von dem ALG 1 wurden doch auch Rentenbeiträge gezahlt vom 01.07.06 bis 30.12.07? Natürlich werde ich diese Frage auch in dem Umwandlungsantrag stellen und die entspr. Nachweise nochmals einreichen, aber vielleicht kann mir schon mal vorab jemand eine Auskunft geben

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Die Beiträge, die nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt worden sind (hier ab dem 01.08.2006), werden erst bei der Folgerente berücksichtigt.

2. Wird Arbeitslosengeld I bezogen, dann fließt nicht der tatsächliche Bezug von Arbeitslosengeld in die Rentenberechnung ein, sondern 80 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts (dieses liegt der Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde).

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1 Antworten

Batrixam 11.01.2016 | 12:41
Tatsächlich eingezahlte Beiträge werden bei der Berechnung der EM-Rente nur bis zum Eintritt der Erwerbsminderung (hier 07/2006) berücksichtigt. Vom Eintritt der Erwerbsminderung an werden Beiträge fiktiv hochgerechnet, bei Rentenbeginn in 2008 bis zum 60. Lebensjahr. Das ist die sog. Zurechnungszeit. Diese wird (grob gesagt) mit dem Durchschnitt Ihres Versicherungslebens bis 07/2006 bewertet. Die Beiträge, die nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt worden sind, können sich erst bei der Altersrente auswirken (wenn die Beiträge höher waren, als die fiktiv zugrundegelegte Zurechnungszeit).
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