Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo, Christoph,
wir gehen davon aus, dass Sie am besten schriftlich (auch über eService der DRV) oder fernmündlich eine aktuelle RENTENAUSKUNFT anfordern. Der Hinweis von „Berater“ dürfte Ihnen klar gemacht haben, dass Zeiten, welche NACH dem Jahr 2002 in Ihrem Rentenversicherungskonto zu berücksichtigen sind, nicht in einer Auskunft 2002 stehen können.
Wenn Sie bereits einen Rentenantrag gestellt haben, sollten allerdings diesbezüglich Fragen gestellt worden sein. Im Rentenverfahren wird dann von Amts wegen geprüft, ob evtl. vorhandene Lücken geklärt werden können. Wenn Sie keine Unterlagen mehr haben, wird bei der im Zeitraum der Lücken zuständigen Krankenkasse Meldezeiten geprüft. Eine Mithilfe (Nennen der zuständigen Krankenkasse) Ihrerseits wird hierbei erforderlich.
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