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Experten-Antwort

Versicherungszeiten fehlen

von Christoph23.02.2020 | 17:28
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5 Antworten

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Fuer den Rentenantrag fehlen mir noch Nachweise dass ich von 2001 bis 2005 in einem Unternehmen tätig war in Deutschland. Das Unternehmen existiert nicht mehr, ich lebe im Ausland. Da ich weiss dass die Firma alle Abgaben getätigt hat ist meine Frage wo bekomme ich eventuell Auskunft? Ich weiss auch die Versicherung nicht mehr, Barmer??? Grosses Fragezeichen. Weiss jemand wie ich da vorgehen kann? Oder wird das automatisch beim Rentenantrag ermittelt? Meine Versicherungszeiten sind bis 2001 nachgewiesen, hatte damals wegen Scheidung Rentenbescheid bekommen. Wie geschrieben, es fehlen mir die 4 Jahre.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.02.2020 | 12:02

Hallo, Christoph,

wir gehen davon aus, dass Sie am besten schriftlich (auch über eService der DRV) oder fernmündlich eine aktuelle RENTENAUSKUNFT anfordern. Der Hinweis von „Berater“ dürfte Ihnen klar gemacht haben, dass Zeiten, welche NACH dem Jahr 2002 in Ihrem Rentenversicherungskonto zu berücksichtigen sind, nicht in einer Auskunft 2002 stehen können.

Wenn Sie bereits einen Rentenantrag gestellt haben, sollten allerdings diesbezüglich Fragen gestellt worden sein. Im Rentenverfahren wird dann von Amts wegen geprüft, ob evtl. vorhandene Lücken geklärt werden können. Wenn Sie keine Unterlagen mehr haben, wird bei der im Zeitraum der Lücken zuständigen Krankenkasse Meldezeiten geprüft. Eine Mithilfe (Nennen der zuständigen Krankenkasse) Ihrerseits wird hierbei erforderlich.

4 Antworten

Berateram 23.02.2020 | 19:37
Ist schon sehr merkwürdig, dass die Zeiten nicht in Ihrem Versicherungskonto gespeichert sein sollen. Der einfachste Weg wäre natürlich, Sie würden entsprechende Entgeltmeldungen (die Ihnen ja durch Ihren damaligen Arbeitgeber ausgehändigt wurden) bei Ihrem zuständigen Rententräger vorlegen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Vorlage der Steuerbescheide aus den genannten Jahren. Dann müssten Sie doch noch wissen, in welcher Krankenkasse Sie damals waren, bevor Sie Deutschland verlassen haben. Auch diese kann bei damaliger Versicherungspflicht die entsprechende Beschäftigung bestätigen. Das sollten Sie alles vor Rentenantragstellung klären, da entsprechende Ermittlungen von Amts wegen, durch Ihren Rententräger, zu Verzögerungen bei der Rentenbearbeitung und damit auch Rentenzahlung führen kann.
Berateram 24.02.2020 | 07:23
Erst schreiben Sie, für den Rentenantrag würden Ihnen noch Zeiten fehlen, jetzt, dass Sie den Antrag schon gestellt haben. Was denn nun? Wenn die letzte Rentenauskunft aus 2002 ist, dann können die fehlenden Jahre nicht enthalten sein. Lassen Sie sich eine aktuelle Rentenauskunft übersenden und Sie sind schlauer. Hätten Sie diese Angaben schon vorher gemacht, wäre es auch für mich einleuchtender gewesen. Das ist das Problem, wenn man sich mit nicht ausreichenden Informationen an ein Forum wendet. Es bleibt alles ein wenig spekulativ.
Christopham 24.02.2020 | 04:23
Vielen Dank erstmal fuer Ihre schnelle Antwort. Das ist vielleicht etwas falsch angekommen. Ich habe einen Rentenbescheid von 2002 der damals wegen der Scheidung mir zugestellt wurde. Dort geht es nur bis 2001. Das ist mir jetzt aufgefallen als ich den Rentenantrag gestellt habe. Ich weiss auch nicht ob ich da jetzt etwas unternehmen muss um vorbereitet zu sein oder erstmal abwarten soll bis ich eine Antwort von der DRV bekomme. Unterlagen aus dieser Zeit habe ich nicht mehr, das ist damals alles in Deutschland geblieben und nicht mehr auffindbar.
Christopham 24.02.2020 | 14:55
Danke, das ist mir auch klar dass das nicht gehen kann. Den Rest werde ich wie Sie schon schreiben mit der DRV klären. Mir ging es in erster Linie darum was passiert mit den Zeiten die noch nicht registriert sind und wie es ggf.mit den Nachweisen ist. Auf jeden Fall haben Sie mich erst einmal etwas beruhigt. Da ich mich nicht in Deutschland aufhalte kann man nicht einfach irgendwo hingehen und fragen wie sich die Dinge verhalten. Keine weiteren Fragen erst einmal. Danke
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