Grundsätzlich kann gesagt werden, dass jeder Staat unter unterschiedlichen Voraussetzungen eine Rente zahlt. Deshalb prüft jeder Versicherungsträger den Rentenanspruch nach seinen Regelungen. Um die Mindestversicherungszeit für eine Rente zu erfüllen, können Versicherungszeiten, die in anderen EU/EWR-Staaten zurückgelegt wurden, wie deutsche Zeiten berücksichtigt werden.
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