Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versorgungsamt

von Sonnenblume22.07.2023 | 10:07
147 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Meine Frau ist seit 2016 Erwerbsgemindert, seit 2019 unbefristet und zu 100 %. Weiterhin hat sie einen Pflegegrad 3 seit 2019. Ein Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt wurde bereits 2017 gestellt und sie bekam anerkannt eine Erhöhung auf 40 mit Gleichstellung durch das Versorgungsamt. Nun häufen sich die Arztbesuche und ich müßte sie ständig begleiten (Pflegender Ehemann) Das kostet natürlich Fahrgeld usw. Muß nun nochmaliger Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt gestellt werden und mit welchen Unterlagen? Wie geht es schneller für einen Schwerbehindertenausweis. Reicht die Vorlage des Pflegegutachtens oder nur ein Hinweis darauf?. Wer kann helfen? Bisher haben wir vom Verschlechterungsantrag Abstand genommen, weil die Androhung beim letzten Bescheid war, daß diese Gleichstellung unbefristet ist und bei bei Verschlechterungsantrag es sein kann, daß man runtergestuft wird.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonnenblume, wie bereits hier angedeutet können die Experten der Rentenversicherung keine rechtssichere Auskunft zu diesem Thema geben. Sicherlich ist der Pflegegrad 3 ein Indiz für weitere gesundheitliche Einschränkungen. Die Bewertung dieser Indizien wird jedoch vom Versorgungsamt vorgenommen. Bitte wenden Sie sich an das Versorgungsamt, um weitere Schritte abzusprechen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

HiergibtsKekseam 22.07.2023 | 10:31
Das ein "Verschlechterungsantrag" auch dazu führen kann, dass der GdB sogar abgesenkt wird, ist leider nie auszuschließen. Deswegen sollte man sich immer fragen, was einem ein höherer GdB bringen würde und dann abschätzen, ob es einem das Risiko wert ist. Mit einem höheren GdB erhöht sich der Schwerbehinderten-Pauschbetrag, aber das sind im Jahr je nach Höhe des persönlichen Einkommensteuer-Satzes meist recht überschaubare finanzielle Vorteile. Wenn man schon in einer EM-Rente ist,hat man mit dem Schwerbehindertenausweis logischerweise auch am Arbeitsplatz keine Vorteile mehr wie zum Beispiel Zusatzurlaub oder höheren Kündigungsschutz. Mit Schwerbehindertenausweis spart sich noch hier und da ein paar Euro bei Eintrittspreisen. Ob man bei Fahrtkosten einen spürbaren Betrag einspart, ist eher fraglich. Umgekehrt kann man sich auch fragen, was passieren würde, wenn der GdB wider Erwarten verringert wird. Im konkreten Fall ist das Risiko wohl eher gering und bei EM-Rentenbezug würde einen der Verlust der Gleichstellung mit Schwerbehinderten vielleicht auch nicht so hart treffen. Es kann also hier sicher, ohne die Details zu kennen, keine klare Empfehlung gegeben werden. Welche Unterlagen Sie sinnvollerweise einreichen , erfragen Sie am besten direkt beim Versorgungsamt. Lieber zuviel einreichen als zu wenig. Und die Dauer des Verfahrens kann man selber kaum beeinflussen, außer vielleicht dadurch, dass man eben schon sämtliche aktuellen ärztlichen Befundberichte, die die Verschlechterung dokumentieren und ggf. auch das Pflegegutachten mit einreicht. Einen "Verschlechterungsantrag" stellen, "MUSS" Ihre Frau natürlich nicht, warum auch. Das ist ganz die eigene persönliche Entscheidung. Eine bis auf einen sehr überschaubaren Mitgliedsbeitrag kostenlose Beratung zu diesen Fragen erhält man bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD. Wärmstens empfohlen und sicher sinnvoll, bevor man einen weiteren Antrag stellt.
Sonnenblumeam 22.07.2023 | 10:48
Zitat von HiergibtsKekse anzeigenausblenden
HiergibtsKekse schrieb

Das ein "Verschlechterungsantrag" auch dazu führen kann, dass der GdB sogar abgesenkt wird, ist leider nie auszuschließen.

Deswegen sollte man sich immer fragen, was einem ein höherer GdB bringen würde und dann abschätzen, ob es einem das Risiko wert ist.

Mit einem höheren GdB erhöht sich der Schwerbehinderten-Pauschbetrag, aber das sind im Jahr je nach Höhe des persönlichen Einkommensteuer-Satzes meist recht überschaubare finanzielle Vorteile. Wenn man schon in einer EM-Rente ist,hat man mit dem Schwerbehindertenausweis logischerweise auch am Arbeitsplatz keine Vorteile mehr wie zum Beispiel Zusatzurlaub oder höheren Kündigungsschutz. Mit Schwerbehindertenausweis spart sich noch hier und da ein paar Euro bei Eintrittspreisen.

Ob man bei Fahrtkosten einen spürbaren Betrag einspart, ist eher fraglich.

Umgekehrt kann man sich auch fragen, was passieren würde, wenn der GdB wider Erwarten verringert wird. Im konkreten Fall ist das Risiko wohl eher gering und bei EM-Rentenbezug würde einen der Verlust der Gleichstellung mit Schwerbehinderten vielleicht auch nicht so hart treffen.

Es kann also hier sicher, ohne die Details zu kennen, keine klare Empfehlung gegeben werden.

Welche Unterlagen Sie sinnvollerweise einreichen , erfragen Sie am besten direkt beim Versorgungsamt. Lieber zuviel einreichen als zu wenig. Und die Dauer des Verfahrens kann man selber kaum beeinflussen, außer vielleicht dadurch, dass man eben schon sämtliche aktuellen ärztlichen Befundberichte, die die Verschlechterung dokumentieren und ggf. auch das Pflegegutachten mit einreicht.

Einen "Verschlechterungsantrag" stellen, "MUSS" Ihre Frau natürlich nicht, warum auch. Das ist ganz die eigene persönliche Entscheidung.

Eine bis auf einen sehr überschaubaren Mitgliedsbeitrag kostenlose Beratung zu diesen Fragen erhält man bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD.

Wärmstens empfohlen und sicher sinnvoll, bevor man einen weiteren Antrag stellt.

Vielen Dank für die umfängliche Antwort. Erstaunlich darin ist für mich die Tatsache, daß trotz des bestehenden Pflegegrades 3 eine eventuelle Rückstufung offen in Aussicht gestellt wird. Sie wissen sicherlich was Pflegegrad 3 bedeutet? Das Versorgungsamt steht also über dem Pflegegrad durch Gutachten. Das Versorgungsamt will sich mit all den Diagnosen der Ärzte beschäftigen und zweifelt so also ein Pflegegutachten an. Verstehe das richtig? Es gibt weitaus weniger schwere Fälle wo man sich wundert warum solche Menschen einen Schwerbehindertenausweis für eine kostenlose Busfahrt vorzeigen. Mir geht es darum, mich und meine behinderte FRau finanziell zu entlasten und da hilft es ungemein wenn man zu den Arztterminen kostenlos den Bus benutzen darf. Von irgendwelchen Teilhaben am öffentlichen Leben, die mit einen Behindertenausweis kostenlos oder preisgemindert, in Anspruch genommen werden können ganz zu schweigen. Da bereits die Lust am Leben vergangen ist. Es gibt also keine Möglichkeit dieses Verfahren zu beschleunigen und unbürokratisch als eine Bearbeitung eines Neuantrages, zu behaandeln?
HiergibtsKekseam 22.07.2023 | 11:23
Zitat von Sonnenblume anzeigenausblenden
Sie sollten meine Antwort nicht überinterpretieren und schon gleich gar nicht sollten Sie sich vorab schon unnötig aufregen. Welche Rolle eine Pflegegrad bei der Frage der Anerkennung und Höhe einer Schwerbehinderung spielt, kann hier niemand genau vorhersagen. Ein zuerkannter Pflegegrad dürfte sich aber sicher nicht "negativ" auswirken auf die Frage, wie hoch ein GdB ausfallen wird. Wie "schnell" ein Amt arbeitet (zum Beispiel die Personalsituation vor Ort), kann man von außen kaum bis gar nicht beeinflussen. Man kann lediglich möglichst alle notwendigen Unterlagen sehr zeitnah einreichen , um hier zusätzliche Verzägerungen möglichst zu vermeiden. Auch sind die Kriterien zur Anerkennung eines Pflegegrades nicht identisch mit den Kriterien zur Anerkennung eines Grades der Behinderung. Es sind auch zwei unterschiedliche Organisationen bzw. Ämter, die diese beiden Fragestellungen bearbeiten. Ob Ihre Frau mit der Zuerkennung eines GdB von mindestens 50, also dem Schwerbehindertenstatus, dann kostenlos Busfahren darf, sollten Sie bitte genau klären. Ich halte das für fragwürdig. Und falls ja, heißt das noch nicht automatisch, dass auch eine Begleitperson kostenlos mitfahren kann. Das hängt im Detail von den dem Schwerbehindertenausweis zusätzlich zuerkannten sogenannten "Merkmalen" ab. Gleiches gilt auch zum Beispiel für die Frage, ob man einen Behinderten-Parkplatz nutzen darf. Die wenigsten Schwerbehinderten haben diese Zusatz-Berechtigung. Deswegen nochmals mein Ratschlag, sich vorher wirklich genau zu informieren und ggf. externe Beratung bei den Sozialverbänden einzuholen und dann erst zu entscheiden, ob man eine solchen "Verschlechterungsantrag" stellen will oder nicht. PS: die Experten der Rentenversicherung werden Ihnen ab kommendem Montag hier vermutlich auch nur sehr begrenzt weiterhelfen können, da es sich bei Ihren Fragen definitiv nicht um das Aufgabengebiet der Rentenversicherunng dreht.
Falsches Geltungsbedürfnis?am 22.07.2023 | 18:32
Zitat von HiergibtsKekse anzeigenausblenden
HiergibtsKekse schrieb

Sie sollten meine Antwort nicht überinterpretieren und schon gleich gar nicht sollten Sie sich vorab schon unnötig aufregen.

Welche Rolle eine Pflegegrad bei der Frage der Anerkennung und Höhe einer Schwerbehinderung spielt, kann hier niemand genau vorhersagen. Ein zuerkannter Pflegegrad dürfte sich aber sicher nicht "negativ" auswirken auf die Frage, wie hoch ein GdB ausfallen wird.

Wie "schnell" ein Amt arbeitet (zum Beispiel die Personalsituation vor Ort), kann man von außen kaum bis gar nicht beeinflussen. Man kann lediglich möglichst alle notwendigen Unterlagen sehr zeitnah einreichen , um hier zusätzliche Verzägerungen möglichst zu vermeiden.

Auch sind die Kriterien zur Anerkennung eines Pflegegrades nicht identisch mit den Kriterien zur Anerkennung eines Grades der Behinderung. Es sind auch zwei unterschiedliche Organisationen bzw. Ämter, die diese beiden Fragestellungen bearbeiten.

Ob Ihre Frau mit der Zuerkennung eines GdB von mindestens 50, also dem Schwerbehindertenstatus, dann kostenlos Busfahren darf, sollten Sie bitte genau klären. Ich halte das für fragwürdig. Und falls ja, heißt das noch nicht automatisch, dass auch eine Begleitperson kostenlos mitfahren kann. Das hängt im Detail von den dem Schwerbehindertenausweis zusätzlich zuerkannten sogenannten "Merkmalen" ab. Gleiches gilt auch zum Beispiel für die Frage, ob man einen Behinderten-Parkplatz nutzen darf. Die wenigsten Schwerbehinderten haben diese Zusatz-Berechtigung.

Deswegen nochmals mein Ratschlag, sich vorher wirklich genau zu informieren und ggf. externe Beratung bei den Sozialverbänden einzuholen und dann erst zu entscheiden, ob man eine solchen "Verschlechterungsantrag" stellen will oder nicht.

PS: die Experten der Rentenversicherung werden Ihnen ab kommendem Montag hier vermutlich auch nur sehr begrenzt weiterhelfen können, da es sich bei Ihren Fragen definitiv nicht um das Aufgabengebiet der Rentenversicherunng dreht.

Da es tatsächlich kein Aufgabengebiet der Rentenversicherung ist, muss man sich schon fragen, warum dann hier entsprechende Antworten gegeben werden, statt direkt an die wirklich zuständigen Stellen (z.B. Versorgungsamt) zu verweisen.
HiergibtsKekseam 23.07.2023 | 05:04
Vielen Dank für Ihren sinnfreien Kommentar. Bei Ihnen wohl ein Fall von falschem Geltungsbedürfnis. PS: ich schreibe, was ich will, nicht was Sie wollen.
Falsches Geltungsbedürfnisam 23.07.2023 | 07:36
Das merkt man und ist allein für sich schon traurig genug! Sie sollten sich besser auf Dinge konzentrieren von denen Sie wirklich Ahnung haben und die auch in dieses Forum gehören. Besser mal Ihre Haschkekse weglassen, dann sehen Sie die Welt wieder real vor Augen und kommen eventuell zur Vernunft.
Kaiseram 23.07.2023 | 10:27
Blubb! Blubb!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026