Das ein "Verschlechterungsantrag" auch dazu führen kann, dass der GdB sogar abgesenkt wird, ist leider nie auszuschließen.
Deswegen sollte man sich immer fragen, was einem ein höherer GdB bringen würde und dann abschätzen, ob es einem das Risiko wert ist.
Mit einem höheren GdB erhöht sich der Schwerbehinderten-Pauschbetrag, aber das sind im Jahr je nach Höhe des persönlichen Einkommensteuer-Satzes meist recht überschaubare finanzielle Vorteile. Wenn man schon in einer EM-Rente ist,hat man mit dem Schwerbehindertenausweis logischerweise auch am Arbeitsplatz keine Vorteile mehr wie zum Beispiel Zusatzurlaub oder höheren Kündigungsschutz. Mit Schwerbehindertenausweis spart sich noch hier und da ein paar Euro bei Eintrittspreisen.
Ob man bei Fahrtkosten einen spürbaren Betrag einspart, ist eher fraglich.
Umgekehrt kann man sich auch fragen, was passieren würde, wenn der GdB wider Erwarten verringert wird. Im konkreten Fall ist das Risiko wohl eher gering und bei EM-Rentenbezug würde einen der Verlust der Gleichstellung mit Schwerbehinderten vielleicht auch nicht so hart treffen.
Es kann also hier sicher, ohne die Details zu kennen, keine klare Empfehlung gegeben werden.
Welche Unterlagen Sie sinnvollerweise einreichen , erfragen Sie am besten direkt beim Versorgungsamt. Lieber zuviel einreichen als zu wenig. Und die Dauer des Verfahrens kann man selber kaum beeinflussen, außer vielleicht dadurch, dass man eben schon sämtliche aktuellen ärztlichen Befundberichte, die die Verschlechterung dokumentieren und ggf. auch das Pflegegutachten mit einreicht.
Einen "Verschlechterungsantrag" stellen, "MUSS" Ihre Frau natürlich nicht, warum auch. Das ist ganz die eigene persönliche Entscheidung.
Eine bis auf einen sehr überschaubaren Mitgliedsbeitrag kostenlose Beratung zu diesen Fragen erhält man bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD.
Wärmstens empfohlen und sicher sinnvoll, bevor man einen weiteren Antrag stellt.