Hallo Munin,
grundsätzlich werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs nur die in der Ehezeit erworbenen Ansprüche aufgeteilt.
Mehr zum Thema Versorgungsausgleich erfahren Sie auch in der Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“, welche Sie unter
herunterladen können.