Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Versorgungsausgleich

von Rauschi01.05.2007 | 15:27
2043 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Zum Thema Versorgungsausgleich habe ich zwei Anliegen/Fragen. Zur Situation: Bin seit 1987 geschieden. Bei der Scheidung wurde meiner Ex-Frau ein Versorgungsausgleich in Höhe von DM 277,- zugesprochen. Nun habe ich schon verschiedentlich gelesen, daß der Versorgungsausgleich mit jeder Rentenanpassung fortgeschrieben bzw. erhöht wird. Wie hoch wird der in meinem Fall denn jetzt ungefähr ausfallen (nach 20 Jahren)??? Und noch eine Frage: Ich war während meiner Ehe erst in der LVA als Arbeiter rentenversichert und später als Beamter. Wird der Versorgungsausgleich nur bei meiner Pension oder Rente abgezogen (also der gesamte Betrag bei einem der beiden) oder wird der Betrag aufgeteilt oder wird sogar der Betrag zweimal (also der volle Betrag bei der LVA-Rente und der volle Betrag bei meiner Pension) abgezogen?? Darüber konnte mir bisher niemand eine Auskunft geben? Vielleicht können Sie mir weiterhelfen!

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 02.05.2007 | 08:12

Wie „Schiko“ und „Regina“ schon erwähnten wird der Betrag des Vorsorgungsausgleichs in Entgeltpunkten (EP) errechnet (hier: 277,- DM : 36.18 (EP bei Ehezeitende nach 30.06.1987) = 7,6562 EP. Diese EP werden bei jeder Rentenanpassung ebenfalls angepasst – heute also: x 26,13 = 200,06 EUR wert. Waren Sie bei Ehezeitende schon Beamter, dann wird der Versorgungsausgleich nach dem „Quasi-Splitting“ (1587b Abs. 2 BGB) errechnet. Ihre Versorgungsstelle behält diesen Betrag bei Ihrer Pension. ein.

Moderatoren-Antwortam 03.05.2007 | 08:01

Beim Quasi-Splitting wird nur ein Leistungsträger zuständig für die Durchführung des Versorgungsausgleiches und das ist bei Ihnen die Versorgungsstelle, d.h. Ihre Altersrente erhalten Sie später ungekürzt

Moderatoren-Antwortam 03.05.2007 | 08:05

Könnten Sie Ihre Frage etws näher erläutern "veranschk`??".

4 Antworten

Schiko.am 01.05.2007 | 15:38
Will dies mal aus meiner sicht rechnerisch darlegen. Die festgelegten 277 DM. entsprachen ab 1.7.1987 bei verrechnung von DM. 36,18 für einen entgelt- punkt 7,6562 EP. Nämlich 36,18 x 7,6562 = 277,--. Fallen zum ausgleich der ehejahre vor dieser zeit jahre der rentenversicherung und teilweise bereits jahre der verbeamtung wusste dies sicher der richter. Vermute also, die 7,6562 EP. sind eine feststehende größe. Derzeit gilt 26,13 RW. x 7,6562 = 200,06 an rente. Ab 1.7.07 26,27 RW. x 7,6562 = 201,18 rente. Es werden also immer die entgeltpunkte übertragen für sie eben aus nacheinander folgenden verdiensten als angestellter und späterer beamter. Entsprechend werden ihrem früheren ehemann die 7,6562 EP. abgezogen bei seiner späteren rente. Glaube also nicht , dass aufgeteilt wird, bei beamten gibt es ja in diesem sinne keine entgeltpunkte, des-. halb vermutlich abzug bei der rente. MfG.
Reginaam 01.05.2007 | 16:01
Zur zweiten Frage: Schauen Sie mal in Ihr Scheidungsurteil bzw. das Urteil über die Durchführung des Versorgungsausgleiches. Im Tenor steht kurz und knapp drin, was passiert. Zur ersten Frage: Nehmen wir an Ihre Ehezeit endet im November 1987. Dann würde meines Wissens der (damals) aktuelle Rentenwert von 36,18 DM angesetzt werden. Bei einer Übertragung von 277 DM wären das also (277 geteilt durch 36,18; gerundet auf vier Stellen): 7,6562 Entgeltpunkte (EP) Diese 7,6562 EP wurden Ihrem Versicherungskonto entnommen und dem Versicherungskonto der Ex-Frau übertragen. Würde Ihre Ex-Frau jetzt Rente bekommen wären die 7,6562 EP nicht mehr 277 DM wert, sondern müßten mit dem derzeit aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Ab dem 01.07.2007 beträgt der aktuelle Rentenwert (West) 26,27 Euro. Multipliziert mit den 7,6562 EP ergibt sich daraus ein Wert von 201,13 Euro. Das ganze wirkt sich aber nicht nur bei Ihrer Ex-Frau aus, auch bei Ihnen selbst. Früher hätten Sie selbst für 7,6562 EP nur 277 DM erhalten, jetzt erhalten Sie dafür 201,13 Euro. Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen. http://rente.wordpress.com/
Rauschiam 02.05.2007 | 08:47
Vielen Dank für die Antwort. Sie schreiben, daß der Versorgungsausgleich bei meiner Beamten-Pension einbehalten wird. Aber wie sieht es mit der Altersrente der LVA aus, die ich mit 65 Jahren noch erhalten werde. Wird der VA von dieser Rente auch einbehalten, oder bekomme ich diese Rente dann in vollem Umfang ausbezahlt, weil der VA mit der Beamten-Pension bereits abgegolten ist???
biroglu senolam 02.05.2007 | 15:26
ICh wollte gerne wissen was Kosten veranschk´lag über Frührente
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026