Hallo hafra, seit dem 01.09.2009 gibt es diverse Ausnahmeregelungen zur Gestaltung des Versorgungsausgleiches. Informationen darüber erhalten Sie dazu in unserer Broschüre „ Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“ , beim Ihrem Scheidungsanwalt oder in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Grds. hat „von...“ jedoch Recht. Der Ausgleich bezieht sich jeweils immer nur auf die Ehedauer der zu scheidenden Eheleute.