Sehr geehrte Fragende,
Wartezeitmonate aus dem Versorgungsausgleich werden errechnet, in dem die von Ihrem Ehemann übertragenen Entgeltpunkte (abzüglich der eigenen abzugebenden) durch 0,0313 geteilt werden. Ausgehend von 27,1912 EP und 5,4745 EP würden in Ihrem Fall aus 21,7167 EP Wartezeitmonate ermittelt werden (rein rechnerisch 694 Monate). Allerdings werden, wie andere Forumsteilnehmer bereits schrieben, die Wartezeitmonate nur begrenzt angerechnet und auch nur bei den Wartezeiten 5, 15, 20 und 35 Jahren berücksichtigt. Die bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten wird voraussichtlich dazu führen, dass Ihre ehezeitlichen Anwartschaften (EP) steigen und damit auch der Ausgleichswert höher wird. Anhand der neuen Eherechtsauskunft, die Sie sicherlich in Kürze von Ihrem Rentenversicherungsträger bekommen werden, werden Sie sehen, welcher neue Ausgleichswert sich ergibt. Ein spürbarer Nachteil hinsichtlich der anrechenbaren Wartezeitmonate wird sich jedoch aufgrund der hohen Entgeltpunkte, die Sie von Ihrem Ehemann übertragen bekommen, nicht ergeben. Um 5 Jahre Wartezeit zu erfüllen, würden bereits 1,8468 Entgeltpunkte genügen. Nach Durchführung des Versorgungsausgleiches erhalten Sie vom Rentenversicherungsträger eine Auskunft über seine Auswirkungen in der späteren Rente, aus der auch die einzelnen anrechenbaren Wartezeitmonate hervorgehen.