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Zur Experten-Antwort springenHallo Beamter,
seit der Reform des Versorgungsausgleichs zum 1.9.2009 wird beim Versorgungsausgleich grundsätzlich jedes Anrecht im jeweiligen Versorgungssystem ausgeglichen. Wie das im Detail funktioniert und welche Auswirkungen der Versorgungsausgleich hat, erfahren Sie in der Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“, welche Sie unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/geschiedene_ausgleich_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=22
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