Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Versorgungsausgleich

von Andreas25.03.2008 | 09:04
1075 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Also ich bin 57 und werde mit 63 meine Rente beantragen. Ich habe mich von meiner Ehegattin getrennt. Grundsätzlich möchte ich mich scheiden lassen. Allerdings habe ich irgendwie gelesen. Das, wenn die Scheidung erst nach Beginn meiner Rente liegt. Der Versorgungsaugleich erst gemacht wird wenn die Ehegattin Ihren Rentenantrag stellt. Da meine Ehegattin 10 Jahre jünger ist. Würde das für mich 10 Jahre volle Rente bedeuten?? Ist das so? Wenn ja würde ich die Scheidung erst nach Beginn meiner Rente einreichen. Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ergänzend ist zu erwähnen, dass bei einem Malus (Abzug von Rentenanwartschaften zugunsten Ihres früheren Ehegatten) auch bei einem Rentenbeginn nach der Ehescheidung der Versorgungsausgleich vorerst unberücksichtigt bleibt, sofern Sie Ihrem früheren Ehegatten Unterhalt zu leisten haben (§ 5 VAHRG).

Des Weiteren ist eine Rückübertragung möglich, sofern der Berechtigte (Bonus-Empfänger) verstorben ist und nur geringe Leistungen (zweifacher Jahresbetrag einer Altersvollrente) aus dessen Versicherung erbracht wurden (§ 4 VAHRG).

3 Antworten

Philippam 25.03.2008 | 09:54
Hallo Andreas, Sie haben richtig gelesen. Wenn Sie vor Eintritt der Rechtskraft der Scheidung bereits Rente beziehen, greift das sogenannte "Rentnerprivileg" (§ 101 Abs. 3 SGB VI). Die Minderung der Rente durch den Versorgungsausgleich erfolgt erst dann, wenn ihre Ex-Frau selbst Rente bezieht. Philipp
Haseam 25.03.2008 | 10:08
Sie sollten aber bedenken, was unterhaltsrechtlich auf Sie zu kommt und wieviel in 6 Jahren an Anwartschaften noch auf beiden Seiten anfällt. Kann besser oder schlimmer werden. Außerdem ist in so einem langen Zeitraum kaum vorherzusagen, ob nicht Erwerbsminderung bei Ihrer Frau eintritt. Also genau abwägen !
Gerhardam 25.03.2008 | 10:56
Ausserdem: ...ist Ihre Frau so willenlos, dass Sie Ihnen ihr Schicksal überlässt? Vielleicht wird sie ja bald initiativ, dann ist Ihnen die Überlegung abgenommen! Oder weiss die Gute noch gar nichts von Ihren Absichten.... Gruß Gerhard
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026