Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo detta,
wie schon von VAG beschrieben wurde trifft das Familiengericht die Entscheidung über den Versorgungsausgleich mit einem Beschluss. Die Deutsche Rentenversicherung ist für die Durchführung dieses Beschlusses zuständig. Dabei sind die aktuellen Einkommensverhältnisse von Ihnen und der Ex-Frau jedoch nicht zu berücksichtigen.
Da hier nur allgemeine Auskünfte erteilt werden können, empfehle ich zum Nachlesen der Grundsätze des Versorgungsausgleichs die Broschüre „Geschieden: Ausgleich bei der Rente“ (Download unter www.deutsche-rentenversicherung.de). Falls Sie Fragen zu Schreiben oder Bescheiden der Deutschen Rentenversicherung haben, können Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung wenden oder einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren.
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