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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Carlos03.11.2021 | 14:43
70 Ansichten
3 Antworten

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Ich wurde im Juli 2009 geschieden und habe einen Abschlag in der Rentenversicherung. Sobald ich in die Altersrente gehe, werde ich auch noch eine Zusatzrente der Bahnversicherung bekommen (B-Rente). Wirkt sich meine Scheidung auch auf diese Zusatzrente aus? Ich habe irgendwo gelesen, dass dies bei der Zusatzrente nicht mehr zulässig sein soll. Stimmt diese Information?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Carlos,

grundsätzlich werden auch Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersrente (hier B-Rente) geteilt. Ob dies bei Ihnen konkret der Fall war, sehen Sie im Scheidungsurteil des Familiengerichts. Dort wird explizit angegeben, welche Anwartschaften an die geschiedene Ehefrau zu übertragen sind.

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2 Antworten

Zorroam 03.11.2021 | 17:08
Ob diese Info stimmt, kann ich Ihnen nicht sagen. Aber ich wurde in der gleichen Dekade geschieden und hatte auch den Betriebsrentenanspruch von der Bahn. Beim VA kam dieser mit auf den Tisch, jedoch wurde nichts geteilt, da die Höhe des Anspruches zu niedrig war. Die Betriebsrenten für Eisenbahner sind überschaubar.
KSCam 03.11.2021 | 17:50
Lesen Sie im Scheidungsurteil nach was der Richter damals ausgeglichen hat und was nicht. Normalerweise sind auch Betriebsrentenansprüche zu teilen, aber oher soll irgendjemand bei der DRV wissen was vor über 10 Jahren bei der Scheidung Bestandteil des Ausgleichs war und was nicht.
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