Hallo, Carlos,
grundsätzlich werden auch Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersrente (hier B-Rente) geteilt. Ob dies bei Ihnen konkret der Fall war, sehen Sie im Scheidungsurteil des Familiengerichts. Dort wird explizit angegeben, welche Anwartschaften an die geschiedene Ehefrau zu übertragen sind.