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Versorgungsausgleich

von Dagmar22.05.2009 | 23:05
1003 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich erhalte eine Frührente und Unterhalt, bin in Scheidung. Es wurde nun mein Versorungsausgleich berechnet. Meine Frage: Wenn ich in Frührente bin, steht mir die zusätzliche errechnete Rente aus Versorgungsausgleich sofort zu oder erst in der Altersrente. ? Danke Dagmar

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.05.2009 | 09:56

Hallo Dagmar,

ist der Ausgleichsberechtigte bereits im Zeitpunkt der Rechtskraft und Wirksamkeit der familiengerichtlichen Entscheidung Rentenbezieher (hierzu zählt auch eine Erwerbsminderungsrente), so wirkt sich der Zuschlag an Entgeltpunkten aus dem durchgeführten Versorgungsausgleich bereits bei der zurzeit bezogenen Rente aus. In Ihrem Fall wird der Versorgungsausgleich daher auch schon bei Ihrer Erwerbsminderungsrente berücksichtigt.

2 Antworten

Chrisam 23.05.2009 | 10:48
Nach Monat der Rechtskraft steht Ihnen dann schon der Ausgleich zu.
-_-am 24.05.2009 | 22:01
Nach dem derzeit noch gültigen Recht, wird eine Minderungen der bei Rechtskraft bereits laufenden Rente der/des Ausgleichsverpflichteten (Malusregelung) erst durchgeführt, wenn der/die Ausgleichsberechtigte (Bonusregelung) auch eine Rente bezieht. Das nennt man "Rentnerprivileg". Ein Bonus (Rentenerhöhung) wirkt sich dagegen sofort nach Eintritt der Rechtskraft aus. Ab 01.09.2009 wird aber auch das "Rentnerprivileg", das bisher Leistungen der Rentenversicherung erforderte, die nicht gegenfinanziert waren, durch das Versorgungsausgleichsgesetz abgeschafft. Das neue Gesetz finden Sie unter http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0700.pdf
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